Beschuldigter nach Urkundenfälschung festgenommen
24.07.2025, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ermittlungen ergeben Verfahren wegen Verdacht des Mordes in Lettland
Die Bundespolizei hat bei einer grenzpolizeilichen Einreisekontrolle in einem Zug von Prag nach Dresden einen 34-jährigen lettischen Staatsangehörigen festgestellt, der sich mit einem gefälschten lettischen Reisepass auswies.
Aufgrund des Verdachts der Urkundenfälschung erfolgte die vorläufige Festnahme des Beschuldigten zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens. Am 16. Juli 2025 wurde der Beschuldigte nach Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden durch das Amtsgericht Dresden wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900,00 EUR verurteilt. Der Reisepass wurde eingezogen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte mithilfe der lettischen Behörden der Beschuldigte identifiziert und festgestellt werden, dass nach ihm durch lettische Behörden wegen des Verdachts des Mordes an einer Frau gefahndet wird.
Nach der Verhandlung am 16. Juli 2025 erfolgte durch das Gericht die Anhörung des Beschuldigten zum Auslieferungsverfahren. Der Ermittlungsrichter erließ eine Festhalteanordnung. Seitdem befindet sich der Beschuldigte in Auslieferungshaft, um nach Lettland überstellt zu werden.
Zu dem in Lettland gegen den Beschuldigten geführten Verfahren können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Gahse
Stv. Pressesprecherin