Bauen mit Holz wird in Sachsen deutlich einfacher

25.07.2025, 10:24 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Neue Musterholzbaurichtlinie in Kraft

Zum 25. Juli 2025 tritt eine geänderte Fassung der Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB Sachsen) in Kraft. Was sehr verwaltungstechnisch klingt, hat in diesem Fall eine entscheidende Neuerung in Sachen Holzbau zu bieten! Es gilt ab sofort die neue »Musterholzbaurichtlinie«.

Die neue Richtlinie stellt für den Einsatz von Holz im Bauwesen einen großen Schritt dar: Sie erweitert die Einsatzmöglichkeiten für Holzbauweisen im Freistaat bei mehrgeschossigen Gebäuden deutlich und soll so die Entwicklung der heimischen Bauwirtschaft zu mehr Nachhaltigkeit und Klimafreundlichkeit forcieren. Holz ist ein natürlicher Baustoff, der regional gut verfügbar ist und energieintensive Baustoffe wie Beton oder Stahl ersetzen kann. Die Einführung der Musterholzbaurichtlinie in Sachsen erlaubt zukünftig beispielsweise einen höheren Vorfertigungsgrad von Holzbaumodulen auch bei höheren Gebäuden.

Staatsministerin Regina Kraushaar zu den Neuerungen: »Wir setzen auf Holz als nachhaltigen, nachwachsenden, heimischen und nicht zuletzt außerordentlich ästhetischen Baustoff! Mit der neuen Musterholzbaurichtlinie werden wir Hürden abschaffen und dafür sorgen, dass der Holzbau noch mehr in der Fläche, auch bei privaten Bauherrinnen und Bauherren, ankommt.«

Weitere konkrete Neuerungen umfassen:

  • Die Holztafelbauweise ist nun auch für die Gebäudeklasse 5 zugelassen
  • Brandschutzbekleidungen sind mit reduzierter Dicke möglich
  • Anwendung der Holzbauweise auch für gewisse Sonderbauten (bei gegebener Selbstrettungsfähigkeit) möglich
  • Nutzungseinheiten bzw. brandschutztechnische Raumgruppen bis 400m² werden zugelassen
  • Nachweis der Anwendbarkeit über europäische Klassifizierungsberichte möglich
  • Erweiterung der möglichen Arten von Fassadenaufbauten, zudem Aufnahme zusätzlicher Detaillösungen

Die neue »Musterholzbaurichtlinie« tritt mit der geänderten Fassung der Verwaltungsvorschrift über Technische Baubestimmungen (VwV TB Sachsen) zum 25. Juli 2025 in Kraft. Eine wesentliche Neuerung ist die damit einhergehende Einführung der am 12. Mai 2025 veröffentlichten »Musterholzbaurichtlinie« in der Fassung 24. September 2024 (MHolzBauRL 2024). Diese folgte auf einen Beschluss der Bauministerkonferenz von Ende September 2024.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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