Schnelles Urteil wegen Drogenbesitzes
22.07.2025, 15:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat das Amtsgericht Dresden am 18. Juli 2025 einen 23-jährigen tunesischen Staatsangehörigen im beschleunigten Verfahren wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Dem Beschuldigten lag zur Last, am 15. Juli 2025 in Dresden Betäubungsmittel mit sich geführt zu haben, unter anderem drei Ecstasy-Tabletten. Er wurde noch am selben Tag vorläufig festgenommen. Der Beschuldigte ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und steht unter laufender Bewährung.
Infolge der Verurteilung hat das Amtsgericht Dresden auf Antrag der Ausländerbehörde einen Abschiebehaftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Er sitzt seitdem in Abschiebehaft.