Verdacht des gemeinschaftlichen Raubes eines Aue-Fanschals
18.07.2025, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden - Jugendschöffengericht -
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei junge Beschuldigte Anklage zum Amtsgericht Dresden – Jugendschöffengericht – u. a. wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Raubes erhoben.
Den beiden deutschen Beschuldigten, zum Tatzeitpunkt 19 und 21 Jahre alt, wird vorgeworfen, mit mindestens zwei weiteren, unbekannten Personen am 28.02.2022 nach dem Auswärtsspiel der SG Dynamo Dresden in Aue den Fahrer eines Pkws bis zu dessen Wohnort in Heidenau verfolgt zu haben. Dort sollen sie – mit Sturmhauben vermummt – auf den Fahrer des Fahrzeugs zugegangen sein und versucht haben, ihm seinen um den Hals gebundenen Aue-Fanschal zu entreißen. Der Pkw-Fahrer soll hierbei zu Fall gekommen und einige Meter über den Gehweg gezerrt worden sein. Schließlich soll sich einer der Beschuldigten auf ihn gekniet und ihm den Fanschal entrissen haben, um ihn als Trophäe zu behalten.
Die Beschuldigten haben keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.