Windenergie bleibt Rückgrat der Energiewende – Genehmigungen in Sachsen im Jahr 2024 mehr als verdoppelt

16.07.2025, 17:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im Jahr 2024 wurden in Sachsen 66 Windenergieanlagen genehmigt. Das sind mehr als dop-pelt so viele wie im Jahr 2023 (29 Anlagen). Allerdings wurden nur 12 Anlagen laut Markt-stammdatenregister seit dem 01.01.2024 in Betrieb genommen. Im ersten Halbjahr 2025 sind 7 weitere Anlagen ans Netz gegangen.

In Deutschland deckten die Erneuerbaren Energien im Jahr 2024 54,4 % des Bruttostromver-brauchs und 22,4 % des Endenergieverbrauchs.
Die erneuerbare Stromerzeugung wird dabei zu 48,9 % aus Windkraftanlagen gestemmt. Das ist deutlich mehr als durch Solarenergie mit 26,1 %. Damit bildet die Windkraft das Rückgrat der Energiewende im Stromsektor.

Trotz der herausragenden Bedeutung der Windenergie, hinkt der Ausbau den Ausbauzielen hinterher. 2024 wurde bei der Windkraft zu wenig gebaut, sodass die Leistung 4,9 Gigawatt unter dem Ziel blieb. Ganz im Gegenteil zur Solarenergie: Sie hat im Jahr 2024 die Ausbau-ziele sogar übererfüllt. Dies liegt unter anderem an der höheren Akzeptanz in der Bevölke-rung, insbesondere im Bereich von Dachanlagen.

Könnte also die Solarenergie durch Übererfüllung die Ausbauschwäche der Windenergie ausgleichen?

Kurzfristig mag der starke Ausbau uns bei den Klimazielen helfen und den schwächeren Aus-bau der Windkraft abfedern. Auf lange Sicht aber benötigen wir ebenfalls die Windenergie, denn

  • Selbst, wenn alle Dachflächen in Deutschland für PV-Anlagen genutzt werden (wofür Akzeptanz da wäre), reicht dies nicht, um den Energiebedarf zu decken,
  • unter Einbeziehung von PV-Freiflächenanlagen könnten wir uns zwar bilanziell aus der Solarenergie versorgen, allerdings wären sehr große und teure Speicherlösungen notwendig. Denn während die Wintermonate windiger als die Sommermonate sind, produzieren PV-Anlagen im Winter deutlich weniger Strom.

Auch andere erneuerbare Energieträger – wie Wasserkraft oder Biomasse - können die feh-lende Energieerzeugung nicht kompensieren, da sie sehr flächenintensiv oder ihre Potentiale ausgeschöpft sind. Tiefengeothermie wiederum wäre in den benötigten Größenordnungen in Deutschland auf Grund des hohen Realisierungsaufwandes aktuell und auf absehbare Zeit nicht finanzierbar.

Möchten sich Bürger in einer Bürgerenergiegesellschaft zusammenschließen und selbst eine Windenergieanlage errichten, können sie dafür eine Förderung bei der BAFA beantragen. Im Rahmen der Förderrichtlinie "Bürgerenergiegesellschaft" kann ein Teil der Kosten der Pla-nung und Genehmigung von Windenergieanlagen an Land gefördert werden.

Dieses Thema und weitere 37 Fragen rund um Windkraft beantwortet die aktualisierte FAQ-Broschüre der SAENA. Sie ist unter www.saena.de/broschueren als kostenloser Download verfügbar. Eine unverzichtbare Lektüre für alle, die sich unabhängig und neutral über Windkraft informieren möchten. In den kommenden Wochen versendet die SAENA immer wieder Pressemeldungen, in denen einzelne Fragen beleuchtet werden.

Über die Sächsische Energieagentur

Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informa-tions-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Ener-gieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Sie dient als sachsenweite Anlaufstelle für alle handelnden Personen und Institutionen im Bereich Energie und Klima-schutz.


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