Jetzt Antrag stellen: Sozialministerium fördert innovative Ansätze im Bereich der Gesundheits- und Pflegewirtschaft mit 20 Millionen Euro

15.07.2025, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Gesundheitsministerin Köpping: »Innovationen bieten Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen«

Der Freistaat Sachsen gewährt für die Förderperiode 2021 bis 2027 Zuwendungen für Investitionen in die Forschung und Entwicklung innovativer Lösungen für die Gesundheits-, Pflege- und Sozialwirtschaft in Höhe von 20 Millionen Euro. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie aus dem aktuellen Landeshaushalt, in dem rund 1,7 Millionen Euro dafür vorgesehen sind.

Ziel der EFRE-Förderung ist es, die Gesundheits- und Pflegewirtschaft in Sachsen nachhaltig umzugestalten und die mit dem demografischen Wandel verbundenen Herausforderungen gezielt auch mithilfe von digitalen Diensten landesweit anzugehen. Im Ergebnis soll die Gesundheits- und Pflegewirtschaft in Sachsen sicherer, besser und preiswerter werden. Eine flächendeckende Versorgung wird dabei angestrebt.

Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Innovationen, neue Technologien und die Vernetzung von Angeboten bieten Lösungen für gesellschaftliche Herausforderungen und sind der Ausgangspunkt zukünftiger Wertschöpfung. Im Fokus der Förderung stehen daher innovative Maßnahmen, welche die Forschung und Entwicklung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zum Ziel haben. Somit können wir auch künftig einen Beitrag für die gute medizinische Versorgung unserer Bevölkerung leisten.«

Die strategische Ausrichtung für die Förderperiode 2021 bis 2027 steht im Einklang mit der Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen. Zur Bewältigung aktueller Herausforderungen ist die Steigerung der Innovationsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Erschließung von Marktpotenzialen in den Bereichen Gesundheit und Pflege dringend erforderlich. Mit der Förderung soll die Wettbewerbsfähigkeit der sächsischen Wirtschaft gestärkt werden. Sie trägt dazu bei, die Kooperation von Forschung und Entwicklung betreibenden Unternehmen untereinander sowie mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen auszuweiten bzw. diese an eine Zusammenarbeit heranzuführen.

Im Rahmen des zweiten Förderaufrufes werden die Forschung und Entwicklung von neuen Produkten, Verfahren und Dienstleistungen in folgenden Bereichen gefördert:

1. E-Health sowie digitale Gesundheitsanwendungen,
2. altersgerechte Assistenzsysteme für ein selbstbestimmtes Leben im Alter,
3. intelligente, sektorenübergreifende und interdisziplinäre gesundheits- und Pflegenetzwerke einschließlich der digitalen Vernetzung von Einrichtungen in der Gesundheits- und Pflegewirtschaft,
4. soziale Innovationen und
5. innovative Modellvorhaben.

Anträge können ab sofort bis zum 30. September 2025 eingereicht werden. Weitergehende Informationen und Bewertungskriterien werden auf der Internetseite der Sächsischen Aufbank – Förderbank (SAB) unter https://www.sab.sachsen.de/foerderrichtlinie-sms-fiag-efre-2021-bis-2027 bereitgestellt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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