Rechtliche Tipps zur Ladeinfrastruktur – Informationstermin rund um Flächenverteilung und Genehmigung für sächsische Kommunen
09.07.2025, 06:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden, 09.07.2025: Am Dienstag, 26.08.2025 9:30-15:30 Uhr veranstaltet die Kompetenzstelle Effiziente Mobilität Sachsen der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH in Zusammenarbeit mit der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur im Gebäude der Sächsischen Aufbaubank in Dresden das »Informations- und Vernetzungstreffen Ladeinfrastrukturausbau Sachsen – Flächenverteilung und Genehmigung«.
Für öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur werden Flächen benötigt. Bei vielen Kommunen und anderen Grundstücksinhabern bestehen Unsicherheiten, wie Flächen verteilt werden können und was bei der Genehmigung wichtig ist. In dieser Veranstaltung geben Erfahrungsträger der Kompetenzstelle Effiziente Mobilität Sachsen, der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur, der PwC Legal AG Rechtsanwaltsgesellschaft und der Stadt Plauen Antworten. Außerdem werden Arbeitshilfen zur Unterstützung vorgestellt und in Workshops können die Teilnehmenden Fragen zu ihrer Situation vor Ort stellen.
Eröffnet wird die Veranstaltung vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz sowie vom Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung.
Die Möglichkeit zur kostenfreien Anmeldung und die Agenda finden Sie unter www.saena.de.
Fachlicher Ansprechpartner:
Martin Grismajer
Tel.: +49 351 4910-3162
martin.grismajer@saena.de
Pressekontakt:
Sylvia Hünlich
Tel.: +49 351 4910-3158
kommunikation@saena.de
Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH
Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informations-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Sie dient als sachsenweite Anlaufstelle für alle handelnden Personen und Institutionen im Bereich Energie und Klimaschutz.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten.