1. Juli 2025: SED-Unrechtsbereinigungsgesetz tritt in Kraft – höhere Entschädigungen für Opfer politischer Verfolgung
30.06.2025, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sozialministerin Köpping: »Ein Meilenstein für unsere demokratische Gesellschaft!«
Das »Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR« – kurz SED-Unrechtsbereinigungsgesetz tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Es schafft 35 Jahre nach der Wiedervereinigung weitreichende Verbesserungen für die Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR und ist das Ergebnis eines intensiven Zusammenwirkens zwischen Bund, Ländern und Betroffenenvertretern.
Sozialministerin Petra Köpping: »Wir haben seit vielen Jahren mit den Betroffenen vehement für diese Verbesserung gekämpft, um sie wirksam zu unterstützen und damit ein Stück mehr Gerechtigkeit zu erreichen. Mit dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, das die Tragweite politisch motivierter Verfolgung in der DDR wiederholt anerkennt und gleichzeitig die Versorgung der Betroffenen auf eine neue Grundlage stellt, wird die Solidarität, das Miteinander, die Demokratie und der gesellschaftliche Zusammenhalt in unserem Land deutlich gestärkt. Der Freistaat Sachsen, mein Haus und ich persönlich werden auch in Zukunft alles daransetzen, um Opfer politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR so gut wie möglich zu unterstützen und gleichzeitig an das ihnen widerfahrene gesellschaftliche Unrecht zu erinnern, um zukünftiges politische Unrecht zu verhindern und demokratisches Handeln zu fördern.«
Das Gesetz wurde am 30. Januar 2025 vom Deutschen Bundestag beschlossen und sieht wesentliche Verbesserungen bei der Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern politischer Verfolgung in der SBZ und DDR vor.
Hierzu gehören insbesondere die einmalige Erhöhung (von 330 Euro auf 400 Euro) und die anschließende jährliche Dynamisierung der »Opferrente« für die politischen Häftlinge, wobei die Opferrente nicht mehr einer Bedürftigkeitsprüfung unterliegt. Zudem gibt es eine einmalige Erhöhung der Ausgleichsleistungen für beruflich Verfolgte (240 Euro auf 291 Euro), die anschließend ebenso jährlich zu dynamisieren sind sowie eine Verkürzung der für den Anspruch auf Ausgleichsleistungen notwendigen Verfolgungszeiten. Es wird eine Vereinfachung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden eingeführt. Zudem wird ein bundesweiter Härtefallfonds unabhängig vom Wohnort des Betroffenen errichtet. Zur Verbesserung gehört auch die mit einer Einmalzahlung verbundene Anerkennung der Opfer der Zwangsaussiedlung sowie der Opfer von Zersetzungsmaßnahmen außerhalb der DDR.
Weitere Informationen zur aktuellen Gesetzesänderung: https://www.sms.sachsen.de/rehabilitierung.html