Mehr Aufzüge, weniger Hürden

01.07.2025, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Förderung für Fahrstühle in sächsischen Mietwohngebäuden wird attraktiver

Der Freistaat Sachsen fördert über die Richtlinie Aufzugsanlagen Mietwohngebäude (RL AMW) mit zinsvergünstigten Darlehen Fahrstühle in Mietwohngebäuden. Jetzt gibt es dafür wieder attraktivere Konditionen. Künftig werden die Förderdarlehen 2,5 Prozent- günstiger als der Marktzins sein, zuletzt bewegte sich der Zins fast auf Marktniveau. Der reduzierte Förderzins wird für 20 Jahre fest zugesagt.

Sachsens Bauministerin Regina Kraushaar erklärt dazu: »Unsere Förderung ist eine sehr gute Nachricht für viele Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Ganz gleich, ob der Kinderwagen, schwere Einkäufe oder der Rollator den Weg in obere Etagen beschwerlich oder sogar unmöglich machen: Ein Aufzug ist für viele eine wichtige Erleichterung. Für unsere älteren Menschen ist es oft sogar die wesentliche Voraussetzung, damit sie in der vertrauten Wohnung bleiben können. Ich freue mich und bin dem Haushaltgesetzgeber dankbar, dass wir hier nun wieder mit einer gezielten Förderung helfen können.«

Das Förderprogramm zielt ab auf die Errichtung von Personenaufzügen für Mietwohngebäude mit mehr als drei Geschossen und mehr als sechs Mietwohnungen. Auch die Erneuerung bestehender Aufzugsanlagen kann über die RL AMW gefördert werden, wenn damit der bisherige Zustand entscheidend verbessert wird. Dies kann zum Beispiel dann sein, wenn durch den Umbau erstmalig die Wohnungen stufenlos erreichbar werden oder der neue Aufzug auch für Menschen mit einem Rollator geeignet ist. Gefördert werden nur Gebäude in Gemeinden, in denen mehr als fünf Prozent der Wohnungen leer stehen. Dies betrifft in Sachsen rund 96 Prozent aller Gemeinden, in denen rund 68 Prozent der Einwohner Sachsens leben. In diesen Kommunen ist das Mieterhöhungspotenzial am geringsten. Auf anderen Wohnungsmärkten kann die Qualitätsverbesserung des Wohnraums durch einen Aufzug leichter in der Miete abgebildet werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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