Fördermittel für nachhaltige Mobilitätsprojekte – Kommunen können jetzt Antrag stellen

29.06.2025, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Kraushaar: »Gemeinsam schaffen wir zukunftsweisende Vorhaben und starke Lebensperspektiven vor Ort.«

Kommunen ab 5.000 Einwohnern und Verkehrsunternehmen können sich aktuell auf Fördermittel für nachhaltige Mobilitätsprojekte bewerben. Aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und dem Just Transition Fund (JTF) stehen bis 2027 insgesamt 268 Millionen Euro zur Verfügung.

»Ich freue mich, dass wir mit Mitteln aus der Europäischen Union einen Innovationsschub für die Mobilität im Freistaat ermöglichen können. Gemeinsam mit Kommunen und Verkehrsunternehmen können wir tolle Projekte im besten Wortsinn »auf die Straße« bringen. Möglich ist dabei vieles: Von emissionsfreien Busflotten über digitale Plattformen bis hin zu Car-Sharing-Hubs, die bislang weiße Flecken schließen. Kurz: Mit den Mitteln können wir das Leben vor Ort ganz konkret verbessern helfen. Deshalb mein Appell: Nutzen Sie die Chance, reichen Sie Ihren Förderantrag ein – und machen Sie mit uns Sachsen mobil für die Zukunft: nachhaltig, alltagstauglich und für alle erreichbar« betont Verkehrsministerin Regina Kraushaar.

Für eine Förderung über die Richtlinie Mobilität sind unter anderem Nahverkehrsunternehmen, Städte und Gemeinden mit mindestens 5.000 Einwohnern sowie Verkehrsverbünde antragsberechtigt. Die Richtlinie beinhaltet eine Vielzahl an Fördergegenständen. Gefördert werden unter anderem der Ausbau von Mobilitätspunkten, die Etablierung von Fahrradmietsystemen, Vorhaben zur Einführung des automatisierten Fahrens im ÖPNV und Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit im ÖPNV-Raum. Mit Blick auf künftige Fördermöglichkeiten wird besonders auch die Erstellung nachhaltiger Verkehrsentwicklungspläne nach Leitlinien der Europäischen Kommission gefördert.

Während der Förderperiode von 2021 bis 2027 können jederzeit Anträge – je früher desto besser – beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr gestellt werden. Weitere Informationen und die Ansprechpartner zur Richtlinie Mobilität sind unter www.lasuv.sachsen.de verfügbar.

Hintergrund
Die Richtlinie Mobilität ist seit April 2024 in Kraft, seit dem Herbst können Förderanträge gestellt werden. Die Projekte werden dabei grundsätzlich mit einem Fördersatz von 75 Prozent unterstützt, Verkehrsentwicklungspläne sogar zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Ziel ist es, beim Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft auch eine nachhaltige Mobilität zu erreichen. Dafür stellt die Europäische Union 188 Millionen Euro aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und 40 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund (JTF) bereit. Der Freistaat Sachsen kofinanziert die Vorhaben mit fast 40 Millionen Euro Landesmitteln.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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