Hausärztliche Versorgung in Sachsen: Erster Evaluationsbericht zur Landarztquote vorgestellt - über 500 Teilnehmer in Nachwuchsprogrammen

17.06.2025, 13:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Köpping: »Wichtiger Beitrag für die Zukunft der Gesundheitsversorgung in Sachsen«

Gesundheitsministerin Petra Köpping hat heute im Kabinett den Ersten Evaluationsbericht zum Sächsischen Landarztgesetz vorgestellt. Der Bericht gibt einen aktuellen Überblick über die Umsetzung der Landarztquote in den Jahren 2022 bis 2024 und beschreibt die bisherigen Erfahrungen mit diesem Instrument zur Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung insbesondere in ländlichen Regionen Sachsens.

Die wichtigsten Ergebnisse: Die Zahl der Bewerbenden ist kontinuierlich gestiegen – von 67 im Jahr 2022 auf 130 im Jahr 2024. Das Durchschnittsalter der Bewerbenden lag 2024 bei 21 Jahren. Zwei Drittel stammen aus Sachsen oder haben hier ihren Wohnsitz. Dies spricht für eine starke Verbundenheit mit dem Freistaat und die Bereitschaft, langfristig in Sachsen vertragsärztlich tätig zu werden. Die Landesdirektion Sachsen hat das Bewerbungsverfahren kontinuierlich optimiert. So wurde z. B. der Bewerbungsprozess über das Serviceportal Amt 24 digitalisiert. Zudem gibt es gezielte Informationskampagnen, u. a. eine jährliche Online-Informationsveranstaltung für alle Interessenten, um die Bekanntheit der Landarztquote weiter zu steigern.

Gesundheitsministerin Petra Köpping betont: »Der Ärztemangel ist kein spezifisch sächsisches Problem, sondern stellt eine bundesweite Herausforderung dar, der wir uns gemeinsam mit unseren Partnern, wie der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen, stellen. Mit der Landarztquote verfügen wir über ein modernes und zukunftsorientiertes Instrument, das engagierten jungen Menschen den Weg in die Medizin und die ärztliche Versorgung insbesondere im ländlichen Raum ermöglicht. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass unser Ansatz auf großes Interesse stößt und wir mit der Unterstützung unserer Partner einen wichtigen Beitrag für die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Freistaat leisten.«

Die Landarztquote ist Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets der Staatsregierung, um die medizinische Versorgung im ländlichen Raum langfristig zu sichern. Seit dem Wintersemester 2022/23 werden jährlich 40 Medizinstudienplätze über die Landarztquote vergeben: 22 in Leipzig, 15 in Dresden und 3 in Chemnitz. Diese Plätze werden aus dem regulären Studienplatzkontingent bereitgestellt und außerhalb des Numerus-Clausus-Regimes vergeben. Die Vergabe richtet sich insbesondere auch nach besonderer fachlicher und persönlicher Eignung sowie Motivation und Engagement für Menschen. Die Bewerbenden verpflichten sich in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag, nach Abschluss von Studium und Weiterbildung für zehn Jahre in einem sächsischen Bedarfsgebiet vertragsärztlich tätig zu sein. Aktuell befinden sich 108 Verpflichtete im Studium der Humanmedizin. Die ersten Absolventinnen und Absolventen werden ihr Medizinstudium voraussichtlich 2028/2029 abschließen und im Anschluss die mindestens fünfjährige fachärztliche Weiterbildung aufnehmen.

Derzeit gibt es 515 Programmteilnehmerinnen und Programmteilnehmer, die in den drei Nachwuchsprogrammen des Sozialministeriums und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen für die hausärztliche Versorgung studieren. Neben der Landarztquote sind diese das Hausarztstipendium und das Medizinstudium an der ungarischen Universität Pécs (Programm »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen«).

Staatsministerin Köpping: »Unsere vielfältigen Maßnahmen und Bemühungen zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung zeigen Wirkung: Im Bundesvergleich haben wir in Sachsen in der vertragsärztlichen Versorgung mit einem Durchschnittsalter von 52 bis 53 Jahren mit die jüngsten Ärzte. In allen West-Bundesländern ist das Durchschnittsalter der Ärzte höher! In Sachsen sind je nach Fachgruppe auch nur 7 bis 9 Prozent der Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung über 65 Jahre alt. Alle West-Bundesländer haben mehr Ärzte, die älter als 65 Jahre sind. Wir wissen, dass die Maßnahmen Zeit brauchen und es ist gut zu wissen, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Gemeinsam werden wir weiter daran arbeiten, die Bedingungen für diejenigen zu verbessern, die ihr Berufsleben der guten medizinischen Versorgung unserer Bevölkerung widmen wollen.«

Link zum Bericht: https://www.gesunde.sachsen.de/saechsische-landarztquote-5210.html.

Weitere Informationen:

Die Landarztquote wird künftig jährlich evaluiert; der Bericht wird dem Sächsischen Landtag zur Kenntnisnahme übermittelt.

Die rechtlichen Grundlagen für die Sächsische Landarztquote bilden das Sächsische Landarztgesetz vom 30. September 2021 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19336-Saechsisches-Landarztgesetz) und die dazugehörige Sächsischen Landarztverordnung vom 13. Januar 2022 (https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/19500-Saechsische-Landarztverordnung)

Eine Besonderheit in Sachsen ist, dass das Sächsische Landarztgesetz verpflichteten Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, innerhalb der ersten zwölf Monate nach Beginn der Weiterbildung die Facharztrichtung zu wechseln, sofern ein entsprechender Bedarf in Sachsen besteht. Dieses flexible Modell berücksichtigt nicht nur die individuellen Interessen der Bewerbenden, sondern trägt zugleich dazu bei, die ärztliche Versorgung in Sachsen bedarfsgerecht zu stärken.

Die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung ist zuvorderst Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen. Sie wird durch die Staatsregierung unterstützt durch das »20-Punkte-Programm – Medizinische Versorgung 2030« mit zentralen Maßnahmen wie Nachwuchsprogramme, Hausarztstipendium, Förderung regionaler Weiterbildungsverbünde, Netzwerk »Ärzte für Sachsen« sowie die Schaffung zusätzlicher Medizinstudienplätze. Weitere Informationen: https://www.gesunde.sachsen.de/20-punkte-programm-medizinische-versorgung-2030-5214.html

Die hausärztliche Versorgungssituation bleibt seit der Einführung der Landarztquote angespannt. Im hausärztlichen Bereich stieg die drohende Unterversorgung von 21 auf 30 Planungsbereiche, zudem wurde Unterversorgung in fünf von 48 Planungsbereichen (Werdau, Reichenbach, Stollberg, Torgau, Riesa) festgestellt. Aktuell gibt es ca. 2.600 Hausärztinnen und Hausärzte sowie 371,5 unbesetzte Hausarztstellen vor allem im ländlichen Raum.

Weiterführende Informationen und Ansprechpartner zur Sächsischen Landarztquote finden Sie auf der Website der Landesdirektion Sachsen: https://lds.sachsen.de/soziales/?art_param=978


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
E-Mail: presse@sms.sachsen.de
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