Freistaat stärkt Qualität in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
17.06.2025, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Besonderer Fokus auf sprachliche Bildung
Die Sächsische Staatsregierung hat heute (17. Juni 2025) die Anpassung der »Richtlinie zur Verbesserung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung 2025/2026« beschlossen. Damit wird die Verwendung von Bundesmitteln aus dem KiTa-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) im Umfang von insgesamt ca. 18,9 Millionen Euro in den Jahren 2025 und 2026 ermöglicht.
Zentraler Bestandteil ist die weitere Förderung von Sprachmentorinnen und Sprachmentoren in den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Pro Jugendamt werden zwischen 3,5 und 5 Vollzeitstellen ermöglicht. Ihre Aufgabe ist u.a. die fachliche Beratung und Begleitung, die Vermittlung von Fortbildungen und Qualifizierungen und die Vernetzung, um Modelle guter Praxis in die Breite zu bringen.
Darüber hinaus können mit den Mitteln u.a. Vertretungslösungen für die Kindertagespflegefinanziert und die Freistellung von pädagogischen Fachkräften zur Praxisanleitung in Kitas unterstützt werden.
Kultusminister Conrad Clemens: »Sprachkompetenz ist der Schlüssel für einen erfolgreichen Bildungsweg. Deshalb ist es so wichtig, dass wir hier bereits früh ansetzen. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, das Sprachmentorinnen und Sprachmentoren einen unschätzbaren Wert für die Sprachvermittlung durch die pädagogischen Fachkräfte in Sachsens Kindertagesstätten haben. Ich freue mich, dass dieses erfolgreiche Programm fortgesetzt werden kann. So sehr wir uns über die Bundesmittel freuen – zur Wahrheit gehört leider auch, dass die Streichung ganzer Handlungsfelder durch den Bund auch Einschnitte in Sachsen nach sich zieht.«
Hintergrund
Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung hat der Deutsche Bundestag am 10. Oktober 2024 die Fortführung der Förderung beschlossen, die auf das sogenannte Gute-KiTa-Gesetz von 2019 zurückgeht.
Durch die Fokussierung des Bundes auf ausgewählte Handlungsfelder, sind auch in Sachsen mehrere Maßnahmen nicht mehr über die Richtlinie förderfähig, darunter u.a. der Personalkostenzuschuss für berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung sowie die Ausstattung mit digitalen Medien.