Stadt Chemnitz: Landesdirektion Sachsen genehmigt Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
13.06.2025, 09:59 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Genehmigung von Krediten erfolgt unter der Bedingung, den bereits begonnenen Sparkurs weiterhin fortzuführen
Die Landesdirektion Sachsen hat den Doppelhaushalt der Stadt Chemnitz für die Jahre 2025 und 2026 zum Vollzug freigegeben.
»Trotz der angespannten finanziellen Rahmenbedingungen konnte der Haushaltsentwurf der Stadt Chemnitz zum Vollzug freigegeben werden. Das hat vor allem auch mit den intensiven Bemühungen der Stadt Chemnitz zu tun, eigenständig Sparvorschläge zu erarbeiten. Dennoch muss konsequent nach weiterem Einsparpotential gesucht werden, damit Chemnitz auch jenseits des Kulturhauptstadtjahres finanziell handlungsfähig bleibt«, so der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi.
Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt ein Volumen von rund 1,1 Milliarden Euro pro Jahr aus. In den beiden Haushaltsjahren 2025 und 2026 plant die Stadt zwingend notwendige Investitionen in Höhe von jeweils rund 80 Millionen Euro. Die Investitionsschwerpunkte liegen vor allem im Breitbandausbau, dem Ausbau und der Instandhaltung von Schulen, Kindertagesstätten, Schwimmbädern sowie der Infrastruktur. Dazu gehören Straßen, Brücken und die Erweiterung des Straßenbahnnetzes im Rahmen des Chemnitzer Modells.
Hierfür wurde die für 2025 vorgesehene Kreditaufnahme in Höhe von 14.263.970 Euro für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen genehmigt. Für 2026 wurde das beantragte Kreditvolumen in Höhe von 26.214.751 Euro ausschließlich unter der Bedingung freigegeben, dass die Stadt ihren bereits begonnenen Sparkurs weiterhin verantwortungsvoll fortführt.
Die Stadt Chemnitz wird in beiden Haushaltsjahren ein Defizit erwirtschaften. 58 Millionen Euro sind es im Jahr 2025, 108 Millionen Euro im Folgejahr. Die Liquiditätsreserven sind zum Ende des Jahres 2025 vollständig aufgebraucht. Das zu erwartende Minus führt dazu, dass die Stadt Chemnitz die Finanzierung ihrer städtischen Ausgaben zukünftig nur noch über Kassenkredite gewährleisten kann. Eine vollständige Reduzierung der Defizite aus eigener Finanzkraft heraus kann die Stadt nicht ermöglichen. Sobald gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen, ist gegenüber der Landesdirektion Sachsen eine Neuberechnung der Haushaltssituation vorzulegen und über den Vollzug weiterer Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits zu berichten.
Gründe für die schwierige Finanzlage der Stadt sind im Wesentlichen Kostensteigerungen im Sozial- und Jugendbereich, auch in Verbindung mit der hohen Inflation sowie Nachwirkungen der Corona-Pandemie. Erschwerend kommt die aktuell zurückhaltende Wirtschaftsentwicklung hinzu, die es der Stadt nicht ermöglicht, die steigenden Ausgaben durch eigene Einnahmen oder Einsparungen zu kompensieren.
Obwohl die Stadt für die Erfüllung ihrer Aufgaben mehr Geld ausgeben muss, als Einnahmen zu erwarten sind, konnte die Genehmigung des Doppelhaushaltes unter Anwendung der rechtsaufsichtlichen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 erteilt werden. Diese stellen auf die aktuelle Sondersituation ab, in der sich die Stadt befindet und ermöglichen eine weite Auslegung der haushaltsrechtlichen Vorschriften im Sinne der Stadt. Die Sondersituation besteht auf Grund von überproportional angewachsenen Ausgaben, insbesondere im Bereich der Soziallasten sowie aufgrund der Tatsache, dass der Planung noch keine gesicherten Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 zugrunde liegen.
Bei der rechtsaufsichtlichen Prüfung des Doppelhaushaltes der Stadt Chemnitz wurden die bereits im Vorfeld vom Stadtrat beschlossenen Sparmaßnahmen besonders gewürdigt.