Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Justizvollzugsanstalt Dresden, dem Jobcenter Dresden sowie der Bundesagentur für Arbeit
11.06.2025, 15:18 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Justizvollzugsanstalt Dresden, das Jobcenter Dresden und die Bundesagentur für Arbeit haben heute eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die darauf abzielt, die Integration von Inhaftierten in den Arbeitsmarkt zu fördern und damit bereits durch Unterstützungsangebote während der Haftzeit zu beginnen, um einen nahtlosen Übergang in die Freiheit zu schaffen. Diese Form der engen Zusammenarbeit ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer erfolgreichen Resozialisierung und der Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe sowie ein deutliches Zeichen, dass Resozialisierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe darstellt.
Die Vereinbarung sieht vor, dass die drei Institutionen eng zusammenarbeiten, um individuelle Unterstützungsangebote für Inhaftierte und entlassene Personen zu entwickeln. Ziel ist es, die Chancen auf eine nachhaltige Beschäftigung zu erhöhen und somit Rückfälle in Straftaten zu vermeiden. Durch gezielte Beratungsangebote sowie Bereitstellung von Informationen über Arbeitsmöglichkeiten sollen die Betroffenen bestmöglich und frühzeitig auf den Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
»Ich bin überzeugt, dass eine enge Zusammenarbeit zwischen Justizvollzugsanstalten, Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit wichtig ist, um den Gefangenen den Weg in ein Berufsleben nach der Haft zu ermöglichen.«, erklärte Frau Rebecca Stange, Leiterin der Justizvollzugsanstalt. »Ich freue mich über diese Kooperationsvereinbarung, mit der wir ein starkes Zeichen für die enge Zusammenarbeit zwischen den Behörden setzen, die das gemeinsame Ziel der erfolgreichen Resozialisierung verfolgen.«
Das Jobcenter Dresden und die Bundesagentur für Arbeit haben in diesem Rahmen spezielle Beratungsangebote entwickelt, die auf die Bedürfnisse der ehemaligen Inhaftierten zugeschnitten sind. Dazu gehören unter anderem berufliche Orientierung, Eröffnung von Weiterbildungsmaßnahmen sowie die Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche.
»Wir freuen uns, Teil dieser wichtigen Initiative zu sein«, sagte Herr Donat, Geschäftsführers des Jobcenters. »Gemeinsam können wir dazu beitragen, dass Menschen nach ihrer Haftzeit wieder Fuß fassen und ein selbstbestimmtes Leben führen können.«
Die Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung ist ein weiterer Schritt in der Umsetzung der nationalen Strategie zur Resozialisierung und Integration von Menschen mit Straffälligkeit. Die beteiligten Institutionen sind sich einig, dass die Zusammenarbeit nicht nur den Betroffenen zugutekommt, sondern auch der Gesellschaft insgesamt.