Ausschluss aus Fraktion vorläufig suspendiert
06.06.2025, 14:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mit Beschluss vom 3. Juni 2025 - 5 L 306/25 - hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Chemnitz auf den Antrag des Antragstellers im vorläufigen Rechtsschutzverfahren der AfD-Stadtratsfraktion Chemnitz aufgegeben, den Antragsteller vorläufig bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit allen Rechten und Pflichten eines Fraktionsmitglieds zur Fraktionsarbeit zuzulassen. Dies gilt mit der Maßgabe, dass die Wirkungen dieses Beschlusses entfallen, wenn der Antragsteller nicht binnen zwei Monaten nach Ablauf der für diesen Beschluss geltenden Beschwerdefrist eine Klärung des Rechtsstreits im Hauptsacheverfahren veranlasst.
Zur Begründung ist im Wesentlichen ausgeführt, der am 12. Mai 2025 bei Gericht eingegangene Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit dem der Antragsteller sich gegen seinen Fraktionsausschluss durch Beschluss der Antragsgegnerin vom 24. April 2025 zum 25. April 2025 wendet, sei begründet. Denn der Fraktionsausschluss begegne ernstlichen Zweifeln. Nach § 9 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Antragsgegnerin kann die Fraktionsversammlung in geheimer Abstimmung aus wichtigem Grund den Ausschluss von Mitgliedern der Fraktion beschließen. Ein wichtiger Grund sei vorliegend weder dargelegt noch erkennbar. Der schlagwortartige Vortrag, dass der Antragsteller auf dem Kreisparteitag »Korruptionsvorwürfe« erhoben habe, genüge ohne nähere Erläuterung nicht. Die Kammer habe auch Zweifel im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit des Fraktionsausschlusses. Als Ultima Ratio dürfe der Fraktionsausschluss nur erfolgen, wenn mildere Mittel nicht gegeben sind. Vorliegend sei es denkbar gewesen, den Antragsteller zunächst – nach fraktionsinterner Aufarbeitung der von ihm erhobenen Vorwürfe – abzumahnen. Ein sofortiger Fraktionsausschluss innerhalb eines so kurz bemessenen Zeitraums erscheine hingegen unangemessen.
Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zum Sächsischen Oberverwaltungsgericht zu.
Eichhorn-Gast
Pressesprecherin