Verdacht der gefährlichen Körperverletzung auf der Wilsdruffer Straße in Dresden

06.06.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden gegen drei Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Deutsche (48, 49 und 50 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Am 15. April 2024 gegen 19:45 Uhr sollen sich die Beschuldigten im Rahmen einer Versammlung der Gruppierung »PEGIDA« auf der Fahrbahn der Wilsdruffer Straße in Dresden bewegt haben. Als ein 16-jähriger Afghane auf Höhe eines Fußgängerüberwegs versuchte die Fahrbahn zu überqueren und hierbei zwischen die Versammlungsteilnehmer trat, soll er durch eine unbekannte Person gestoßen und in Richtung weiterer unbekannter Aufzugsteilnehmer getaumelt sein. In der Folge sollen die drei Beschuldigten den 16-jährigen Geschädigten mehrfach geschlagen haben. Durch die gewaltsamen Einwirkungen erlitt der Geschädigte unter anderem ein blutunterlaufenes Auge und Schmerzen in der Schulter.

Die Beschuldigten sollen aus fremdenfeindlichen Motiven gehandelt haben.

Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft und haben zum Sachverhalt keine Angaben gemacht.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

Das Verfahren gegen zwei weitere Beschuldigte, die sich zur Tatzeit in der Nähe des Geschädigten aufhielten, wurde gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt, da diesen eine Tatbeteiligung im Ergebnis der Ermittlungen nicht nachzuweisen war.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang