Einladung zur Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Justizvollzugsanstalt Dresden, dem Jobcenter Dresden sowie der Bundesagentur für Arbeit
03.06.2025, 14:39 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wir freuen uns, Sie herzlich zur offiziellen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen der Justizvollzugsanstalt Dresden, dem Jobcenter Dresden sowie der Bundesagentur für Arbeit einzuladen, die die Zusammenarbeit zwischen der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter Dresden und der Justizvollzugsanstalt stärkt. Ziel ist es, gemeinsam die Integration von Inhaftierten in den Arbeitsmarkt zu fördern und damit bereits durch Unterstützungsangebote während der Haftzeit zu beginnen, um einen nahtlosen Übergang in die Freiheit zu schaffen.
Seien Sie am 11. Juni 2025 um 14.00 Uhr in der Justizvollzugsanstalt Dresden dabei, wenn wir einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung nachhaltiger Unterstützung und Chancen für Inhaftierte gehen.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Um eine namentliche Rückmeldung wird bis zum 6. Juni 2025 unter presse@jvadd.justiz.sachsen.de gebeten. Es wird an dieser Stelle bereits darauf hingewiesen, dass der Zutritt in die Justizvollzugsanstalt Dresden nur mit gültigen Ausweisdokumenten möglich ist. Mobilfunkendgeräte, Laptops, Fahrzeugschlüssel, Waffen und berauschende Mittel dürfen nicht in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingebracht werden.