Staatsministerin Kraushaar: »Wir setzen beim sozialen Wohnungsbau auf Kontinuität«
28.05.2025, 15:41 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsen erhält 2025 rund 174,4 Millionen Euro vom Bund
Die Verwaltungsvereinbarungen »Sozialer Wohnungsbau 2025« und »Junges Wohnen 2025« wurden vom Bund und allen Bundesländern unterzeichnet. Sie sind am 16. Mai 2025 in Kraft getreten. Damit liegt eine wesentliche Voraussetzung dafür vor, dass die Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Sachsen fortgeführt werden kann. Der Bund stellt dem Freistaat Sachsen im Jahr 2025 rund 174,4 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Davon entfallen 149,5 Millionen Euro auf den Sozialen Wohnungsbau und 24,9 Millionen Euro auf das Programm Junges Wohnen.
Sachsens Infrastrukturministerin Regina Kraushaar erklärt dazu: »Wir setzen beim sozialen Wohnungsbau auf Kontinuität – und mehr als das: Weil der Bund in diesem Jahr seine Mittel für dieses Programm erfreulicherweise aufgestockt hat, können auch wir im Vergleich zu 2024 nochmal eine Schippe drauflegen, jedenfalls, wenn der Sächsische Landtag unseren Haushaltsvorschlägen folgen kann. Das sind gute Nachrichten für die Bauwirtschaft, für Investoren und für die zukünftigen Mieter. Wir haben beim sozialen Wohnungsbau eine deutliche Priorität im Haushalt gesetzt, weil es eben nicht der regulatorische, sondern der investive Weg ist, wie wir den Wohnungsmarkt nachhaltig entspannen. Wir können mit dieser Prioritätensetzung fast alle Mittel des Bundes abnehmen.«
Mit diesen Mitteln können zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden – entweder über den Neubau von Wohnungen oder über die Modernisierung von Bestandswohnungen mit anschließenden Miet- und Belegungsbindungen.
Sachsens Baumministerin Kraushaar weiter: »Der Entwurf des Haushaltsplans wird aktuell noch im Sächsischen Landtag beraten und soll im Juni beschlossen werden. Damit die Bewilligungsstellen zügig mit der Arbeit beginnen können, geben wir auch in der aktuell vorläufigen Haushaltsführung sofort 50 Prozent der Mittel frei. Insbesondere Förderanträge zur Modernisierung von Sozialwohnungen, für die im letzten Jahr das Geld nicht mehr gereicht hat, sollen nun schnell bewilligt werden.«
Die Fördermittel aus der Verwaltungsvereinbarung »Sozialer Wohnungsbau 2025« werden vom Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung nach den Richtlinien gebundener Mietwohnraum und preisgünstiger Mietwohnraum bewilligt.
Die Mittel für die Bund-Länder-Vereinbarung »Junges Wohnen« werden für Maßnahmen des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus (Azubi-Wohnen) und des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft (studentisches Wohnen) eingesetzt. Laut Regierungsentwurf für den Staatshaushalt sollen 2025 7,2 Millionen Euro Landesmittel zur Kofinanzierung für den Bau bzw. die Modernisierung von Wohnheimen für Auszubildende und Studierende eingesetzt werden. Dadurch sind Bewilligungen von 31,1 Millionen Euro möglich.
Hintergrund:
Über die Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum (FRL gMW) wird der Neubau von Sozialwohnungen in Gemeinden mit einem angespannten Wohnungsmarkt unterstützt. Zu diesen Kommunen gehört in diesem Jahr neben den beiden Städten Leipzig und Dresden auch die Gemeinde Großpösna. Darüber hinaus kann sachsenweit mit der Richtlinie preisgünstiger Mietwohnraum (RL pMW) die Modernisierung von bestehendem Wohnraum gefördert werden.
Der Bund stellt den Ländern im Jahr 2025 insgesamt 3,5 Milliarden Euro bereit, davon 500 Millionen Euro für das Programm Junges Wohnen. Der Anteil der einzelnen Bundesländer richtet sich nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel, also nach dem Steueraufkommen und nach der Bevölkerungszahl.