Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte in Dresden
28.05.2025, 13:38 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)
Die Präsidentinnen und Präsidenten der 14 deutschen Landessozialgerichte haben sich auf die Einladung der Präsidentin des Sächsischen Landessozialgerichts Claudia Kucklick vom 26. Mai 2025 bis 28. Mai 2025 in Dresden zu ihrer Jahreskonferenz getroffen. An der Veranstaltung haben auch die Präsidentin des Bundessozialgerichts Dr. Christine Fuchsloch, der Richter am Bundessozialgericht Dr. Frank Bockholdt sowie eine Vertreterin und ein Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen. Die Jahreskonferenz dient dem gemeinsamen Wissens- und Erfahrungsaustausch und dem Gespräch über aktuelle rechtspolitische Entwicklungen.
Vorausgegangen waren die vorbereitenden Jahrestagungen der Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter sowie IT-Referentinnen und IT-Referenten der jeweiligen Landesso-zialgerichte. Die dort erzielten Ergebnisse waren Gegenstand der Beratungen der Präsi-dentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte.
Themen der Konferenz waren neben allgemeinen Fragen wie Geschäftsentwicklung und Personalsituation in der Sozialgerichtsbarkeit u.a. auch die Rechtwegzuständigkeiten im Krankenhausrecht unter Berücksichtigung der Neuregelungen des Krankenhausversor-gungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) vom 5. Dezember 2024 mit absehbarer Verlagerung von Zuständigkeiten aus der Sozialgerichtsbarkeit auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die sich dadurch ergebenden vielfältigen inhaltlichen Überschneidungen und Ab-grenzungsproblematiken mit einer weiteren dysfunktionalen Rechtswegaufspaltung stünden einer Vereinfachung von Strukturen im Rahmen des gerichtlichen Rechtsschutzes letztlich entgegen.
Des Weiteren haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte be-schlossen, die im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode getroffene Vereinbarung, dass die Rechtswegzuständigkeit in den Rechtsgebieten Wohngeld, BAföG, Unterhalts-vorschuss, Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sachgerecht der Sozialgerichts-barkeit zugeordnet werden soll, vorbehaltlos zu unterstützen.
Die Übertragung der Rechtswegzuständigkeit stellt sich dabei einerseits als konsequente Anknüpfung an die bereits im Jahr 2005 erfolgte Überführung der nicht beitragsfinanzierten Sozialhilfe vom BSHG in das SGB XII dar und berücksichtigt zudem die aus Sicht des Nationalen Normenkontrollrates gebotene Vereinfachung von Strukturen im Bereich der Sozialleistungen, hier im Rahmen des gerichtlichen Rechtsschutzes.
Im Verlaufe der Veranstaltung erhielt Frau Dr. Christine Fuchsloch zudem die Gelegenheit, für die Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte die Eintragung in das Goldene Buch der Landeshauptstadt Dresden vorzunehmen.
Zum Hintergrund:
Die 14 Landessozialgerichte sind die Berufungsgerichte in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Sozialrechts und damit in den einzelnen Bundesländern die höchsten Sozial-gerichte. Die Länder Niedersachsen und Bremen sowie die Länder Berlin und Brandenburg haben jeweils ein gemeinsames Landessozialgericht. Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten wird jedes Jahr von einem anderen Landessozialgericht ausgerichtet. Die nächste Jahreskonferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Landessozialgerichte wird im Jahr 2026 in Rheinland-Pfalz stattfinden.