Neugefasste Richtlinie steht erneut für Sachsens starke ländliche Räume

27.05.2025, 13:35 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsministerin Kraushaar: »Bessere Chancen und weniger Bürokratie für kommunale und bürgerschaftliche Initiativen«

Das Kabinett hat heute (27. Mai 2025) die neugefasste Förderrichtlinie zur ländlichen Entwicklung im Freistaat Sachsen (FRL LE/2025) des Sächsischen Staatsministeriums für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) bestätigt. Damit wird es möglich, bewährte Förderbausteine – wie die beliebten Programme »Vitale Dorfkerne« und »Regionalbudgets« nahtlos fortzusetzen und gleichzeitig den Aufwand für die Antragsteller zu reduzieren.

Unbürokratischer deshalb, weil die Regelungen zum Verwendungsnachweis vereinfacht werden. So wird beispielsweise auf die Vorlage von Rechnungen bei Förderungen aus den »Regionalbudgets« verzichtet, um den Aufwand für Zuwendungsempfänger und Behörden zu verringern. Auch das bisherige Vorauszahlungsverfahren bei Projektförderungen an kommunale Körperschaften wird fortgeführt.

Staatsministerin Regina Kraushaar: »Mit der neugefassten Förderrichtlinie zur ländlichen Entwicklung setzen wir unser Engagement für lebendige Dörfer, regionale Identität und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Freistaat fort. Und außerdem schaffen wir verlässliche Bedingungen in der Förderung – wenn man so will, ist diese Verlässlichkeit die Schmiere, mit der Förderung im besten Sinne läuft und wirkt. Wir haben außerdem nochmals ganz genau hingeschaut: Wir erreichen mit der Neufassung eine deutliche Entlastung für kommunale und bürgerschaftliche Initiativen bei Aufwand und Bürokratie. Im Ergebnis unterstützt die Richtlinie die Menschen in den Dörfern und Kleinstädten auf dem Land einmal mehr, damit sie ihre Heimat aktiv gestalten können.«

Die bewährten Förderbausteine – wie die Programme »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« oder die »Regionalbudgets«, in denen lokale Akteure über die Entwicklung ihrer Region diskutieren und entscheiden (LEADER-Ansatz) – bleiben erhalten. Die Palette der Fördermöglichkeiten aus diesen Programmen reicht von bestehenden Gebäuden, in die mit öffentlichen Einrichtungen oder Begegnungszentren neues Leben einzieht, über Schulen und Kindertageseinrichtungen bis hin zu multifunktionalen Platzgestaltungen. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen können unterstützt werden. Mit Hilfe der Förderung werden auch das Ehrenamt und das Gemeinschaftsgefühl in den Dörfern gestärkt.

Ein weiterer Förderbereich der FRL LE/2025 ist die Ländliche Neuordnung, auch Flurbereinigung genannt. Sie ist ein wichtiges Instrument zur Entwicklung des Ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen und besonders geeignet, die Ziele der Landentwicklung sozialverträglich und bürgernah umzusetzen. Sie klärt die Eigentumsverhältnisse von Flächen und ordnet diese gegebenenfalls neu. Ohne die Ländliche Neuordnung würden zahlreiche Projekte wie Hochwasserschutz, der Bau neuer Wege, Bepflanzungen oder der Schutz vor Starkregen im ländlichen Raum scheitern, bevor sie überhaupt begonnen wurden.

Die aktualisierte Richtlinie passt sich an übergeordnete Regelungen des EU-Beihilferechts an und berücksichtigt Erfahrungen aus der Praxis, z. B. Rückmeldungen aus den Kommunen.

Die Förderrichtlinie tritt nach Veröffentlichung im Sächsischen Amtsblatt in Kraft und gilt bis Ende 2030.

Die Fördermittel werden aus der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) und auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes bereitgestellt.
Voraussetzungen dafür sind ein verabschiedeter Landes- und ein beschlossener Bundeshaushalt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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