Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern

20.05.2025, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 27-jährigen Weißrussen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.

Den Beschuldigten liegt gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern in zwölf Fällen zur Last. Ihm wird vorgeworfen, zwischen dem 01.08.2023 und dem 09.09.2023 als Fahrer eines Pilotfahrzeugs gemeinsam mit gesondert verfolgten Mittätern an der Verbringung von insgesamt 237 Syrern und 27 Personen unbekannter Nationalität über die Tschechische Republik oder die Republik Polen in das Bundesgebiet mitgewirkt zu haben. Die Geschleusten sollen während der Fahrten aufgrund des ungesichert erfolgenden Transports einer Lebensgefahr ausgesetzt gewesen sein.

Für jede beförderte Person sollen sich der Beschuldigte und die anderweitig verfolgten Mittäter ein Entgelt von mindestens 100 Euro pro Person versprechen lassen haben.

Der Beschuldigte befindet sich seit 14.09.2023 ununterbrochen in Haft. Die Untersuchungshaft in diesem Verfahren ist aktuell als Überhaft notiert, da der Beschuldigte derzeit eine Strafhaft wegen einer einschlägigen Vorverurteilung verbüßt.

Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft und hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
E-Mail: presse@stadd.justiz.sachsen.de

Themen

zurück zum Seitenanfang