Geschäftsbericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Freistaates Sachsen für 2024 vorgestellt

16.05.2025, 11:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Der Präsident des Oberlandesgericht Dresden, Dr. Leon Ross, hat in der Jahrespressekonferenz am 16. Mai 2024 den Geschäftsbericht für das Jahr 2024 vorgestellt:

»Auch im Jahr 2024 hat die ordentliche Gerichtsbarkeit in Sachsen bei einer angespannten Personalsituation Kurs gehalten. Mit beeindruckendem Engagement haben die Richterinnen und Richter sowie alle Bediensteten ihre Aufgaben in hoher Qualität erfüllt. Die Digitalisierung macht große Fortschritte, wird planmäßig weiter vorangetrieben und erfasst inzwischen alle Arbeitsbereiche. Einen wichtigen Schwerpunkt bildet die Ausbildung in allen Justizlaufbahnen. Denn nur so können wir den Generationenwechsel in der Justiz bewältigen. Mit der herausragenden Qualität unseres Referendariats, des Rechtspflegerstudiums und der Justizsekretärsausbildung gewinnen wir auch weiterhin viele hoch qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber – gut 1000 junge Menschen werden von uns gegenwärtig ausgebildet, ein seit Jahrzehnten nicht mehr erreichter Wert.«

Die Eingangszahlen in Zivilsachen – ohne Diesel-Abgas-Verfahren – haben sich im Jahr 2024 beim Oberlandesgericht Dresden gegenüber 2023 kaum verändert. Bei den Land- und Amtsgerichten gab es dagegen eine deutliche Steigerung – so gingen allein bei den Amtsgerichten im vergangenen Jahr 1.350 Zivilverfahren mehr ein als im Vorjahr. Die Welle der Diesel-Abgas-Verfahren ist weitgehend abgeebbt, nachdem in den letzten Jahren mehrere Tausend dieser Verfahren erledigt werden konnten. In Familiensachen sind die Eingangszahlen in Beschwerdesachen beim Oberlandesgericht angestiegen, wobei die Kindschaftssachen mit 79 % den größten Anteil ausmachen. Die erstinstanzlichen Eingänge bei den Amtsgerichten blieben auf gleichem Niveau.

In Strafsachen hat die Zahl der Revisionsverfahren beim Oberlandesgericht und der erstinstanzlichen Verfahren bei den Amtsgerichten abgenommen. Mehr Eingänge gab es jedoch bei den Landgerichten, sowohl bei den Berufungsverfahren als auch bei den erstinstanzlichen Verfahren. Die Eingangszahlen in Bußgeldsachen blieben annähernd stabil.

Herausfordernd bleibt der Generationenwechsel in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und die Gewinnung qualifizierten Nachwuchses. Dies gilt insbesondere für den richterlichen Dienst: In den kommenden sechs Jahren werden knapp 300 Richterinnen und Richter in den Ruhestand gehen. Diese müssen ersetzt werden, um dem Justizgewährungsanspruch auch weiterhin gerecht werden zu können. Im Jahr 2024 traten bereits 59 Richterinnen und Richter in den Ruhestand; im gleichen Zeitraum wurden aber nur 35 Richterinnen oder Richter planmäßig ernannt. Bei einigen Gerichten sind durch diese Entwicklung und steigende Personalbedarfe bereits erhebliche Besetzungslücken entstanden. Derzeit sind der ordentlichen Gerichtsbarkeit 92 Proberichterinnen und Proberichter zugewiesen und damit mehr als in den Vorjahren, eine weitere Steigerung ist jedoch dringend erforderlich.

Die Ausbildung des Nachwuchses bleibt zentrales Thema der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Im Jahr 2024 wurden 312 Rechtsreferendarinnen und -referendare eingestellt; mit insgesamt 660 Rechtsreferendarinnen und -referendaren, von denen viele ihre erste juristische Prüfung in einem anderen Bundesland absolviert haben, wurde ein neuer Höchstwert erreicht. Das Rechtsreferendariat in Sachsen ist damit ein weit über die Landesgrenzen hinaus geschätztes Erfolgsmodell. Zudem konnte die Zahl der Rechtspfleger- und Justizsekretäranwärterinnen und -anwärter, die in Sachsen ihre Ausbildung absolvieren, auf insgesamt 327 gesteigert werden, auch dies ein neuer Höchststand.

Zum 1. Januar 2025 waren bei den 25 Amtsgerichten, fünf Landgerichten, dem Oberlandesgericht Dresden und der ihm angeschlossenen Landesjustizkasse 3.834 Bedienstete tätig, darunter 753 Richter/innen, 730 Rechtspfleger/innen, 127 Sozialarbeiter/innen, 1.661 Mitarbeiter/innen der Geschäftsstellen und Schreibkanzleien, 195 Gerichtsvollzieher/innen sowie 368 Justizwachtmeister/innen.

Die Digitalisierung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurde auch 2024 weiter vorangetrieben. Die elektronische Verfahrensakte ist inzwischen in nahezu allen Bereichen eingeführt. Zuletzt erfolgte die Einführung im Strafrecht. Hier arbeiten bisher 17 Gerichte in den Landgerichtsbezirken Zwickau, Chemnitz und Dresden mit der elektronischen Akte, die weiteren Bezirke werden in den kommenden Monaten folgen. Das Zieldatum zur vollständigen Einführung der E-Verfahrensakte zum 31.12.2025 wird daher aller Voraussicht nach gehalten werden können. Die Akten in der Verwaltung der Gerichte werden inzwischen ebenfalls elektronisch geführt – die letzten sechs Gerichte starten am kommenden Montag mit der E-Verwaltungsakte.

Weitere Einzelheiten zur Geschäftsstatistik der ordentlichen Gerichtsbarkeit 2024 und ein Ausblick auf die Personalstrukturentwicklung sind auf der Homepage des OLG Dresden (www.justiz.sachsen.de/olg/) unter »Das Oberlandesgericht« – »Jahresstatistik 2024« abrufbar.


Kontakt

Oberlandesgericht Dresden

Pressesprecherin Meike Schaaf
Telefon: +49 351 446 1360
Telefax: +49 351 446 1499
E-Mail: presse@olg.justiz.sachsen.de

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