Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen
15.05.2025, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 37-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 09.05.2024 gegen 11:30 Uhr mit einem offenen militärischen Oldtimer-Fahrzeug als Beifahrer die Bürgerstraße in Dresden befahren und dabei öffentlich wahrnehmbar den Hitlergruß ausgeführt zu haben. Der Beschuldigte soll dabei einen Stahlhelm getragen haben.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf keine Angaben gemacht.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen den Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 2.500 Euro festzusetzen.