Haushalt 2025 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge genehmigt

09.05.2025, 12:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen gibt geplante Kreditaufnahmen frei

Die Landesdirektion Sachen hat den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zum Vollzug freigegeben. Die im Jahr 2025 vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden genehmigt.

»Mit der Haushaltsgenehmigung gewinnt der Landkreis finanzielle Entscheidungsfreiheit. Durch die Freigabe der Kreditaufnahmen kann er nun die für 2025 geplanten Investitionsvorhaben in Angriff nehmen.«, ordnet Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, die Genehmigung ein.

Der Haushaltsplan weist im Ergebnishaushalt ein Volumen von 524,7 Millionen Euro aus. Es sind Investitionen von rund 21,6 Millionen Euro beabsichtigt. Die Investitionsschwerpunkte liegen in den Bereichen Digitalisierung, Schulen, Gefahrenabwehr sowie Straßenbau.

Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge kann für das Haushaltsjahr 2025 mittels Rücklagenentnahme noch ein ausgeglichenes Ergebnis ausweisen. Die durchgängige Zahlungsfähigkeit ist jedoch nur über die Inanspruchnahme von Kassenkrediten gewährleistet.

Dem Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge gelingt es in 2025 nicht, Eigenmittel zur Finanzierung von Investitionen zu erwirtschaften. Daher muss er Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 3.331.800 Euro aufnehmen. Damit soll der zusätzliche Finanzbedarf gedeckt werden, der nicht durch staatliche Zuwendungen und Zuweisungen gedeckt ist.

Der Kreisumlagesatz beträgt 2025 35,41 Prozent und ist damit um 0,505 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.

Obwohl der Landkreis plant, mehr Geld auszugeben, als er Einnahmen erwartet, werden die Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes 2025 unter Anwendung der rechtsaufsichtlichen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 erreicht.

Hierbei wird berücksichtigt, dass sich der Landkreis auf Grund von überproportional angewachsenen Ausgaben, insbesondere im Bereich der Soziallasten, und der Tatsache, dass der Planung noch keine gesicherten Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 zugrunde liegen, in einer Sondersituation befindet, die eine weite Auslegung der haushaltsrechtlichen Vorschriften im Sinne der Kommunen rechtfertigt.

Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage des Landkreises hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen 2025 mit einer Auflage versehen. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird hierdurch zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes verpflichtet.

Der Vollzug der Auflage wird zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 vorliegen. Sobald diese vorliegen, wird die Landesdirektion Sachsen eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge vornehmen und über den Fortbestand der Auflage bzw. deren Vollzug entscheiden.


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