Oberlausitzer Verkehrsachse kann komplettiert werden

08.05.2025, 08:43 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen erteilt Baurecht für 2. Bauabschnitt der Spreestraße zwischen Boxberg und Schwarze Pumpe

Die Landesdirektion Sachsen hat die Genehmigung zum Bau des 2. Abschnittes der Spreestraße (K 9281) in der Gemeinde Spreetal erteilt. Es handelt sich dabei um ein rund 5,2 Kilometer langes Straßenneu- und Ausbauvorhaben zwischen den Ortsteilen Spreewitz und Neustadt/Spree. Träger des Vorhabens ist der Landkreis Bautzen.

»Gute Nachrichten für die Oberlausitz: Mit dem nun erteilten Planfeststellungsbeschluss kann die lang ersehnte leistungsfähige Straßenverbindung zwischen den Industrie- und Kraftwerkszentren Boxberg und Schwarze Pumpe vollendet werden.« ordnet Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, das Vorhaben ein. »Zugleich entlastet der Neubau die Bürgerinnen und Bürger von Neustadt/Spree, Burgneudorf und Spreewitz vom Schwerverkehr« so Bélafi weiter.

Der 1. Bauabschnitt der Spreestraße zwischen Neustadt/Spree und Boxberg befindet sich bereits unter Verkehr. Neben der Verbindung der beiden Industrieparks dient die Spreestraße dem Ziel, Verkehre aus östlicher Richtung besser an die B 97 anzubinden sowie das östliche Lausitzer Seenland zu erschließen.

Das Straßenbauvorhaben hat eine Länge von insgesamt 5.202 Metern und wird auf dem Gebiet der Gemeinde Spreetal realisiert. Es gliedert sich in einen Neubauteil im Nordwesten und einen Ausbauteil im Südosten. Beide sind nahezu gleich lang. Der zweistreifige Neubau beginnt am Kreisverkehr an der Südostecke des Industrieparks Schwarze Pumpe. Von dort führt er nach Osten, quert die Spreeaue mittels eines 500 Meter langen Brückenbauwerkes, wendet sich dann nach Süden, geht östlich an der Ortslage Spreewitz-Ausbau vorbei und mündet südlich der Eisenbahntrasse in die Ortsverbindungsstraße »Spreewitzer Weg«. Der Spreewitzer Weg wird von der Einbindung des Neubauabschnittes bis zur rund 2,7 Kilometer östlich gelegenen Einmündung in die S 130 (Dorfstraße) mit zwei jeweils 3,00 Meter breiten Fahrbahnen ausgebaut.

Das geplante Brückenbauwerk überspannt mit einer lichten Höhe von 4,50 Metern das gesamte Überschwemmungsgebiet der Spree sowie das Flora-Fauna-Habitat-Gebiet »Spreetal und Heiden zwischen Uhyst und Spremberg«.

Die Ortslage Spreewitz-Ausbau erhält eine neue Straßenanbindung. Diese führt über den Kastanienweg und einen neuen Knotenpunkt zum Neubauabschnitt. In diesem Zusammenhang wird ein Abschnitt des bestehenden Spreewitzer Weges teilweise zurückgebaut, da dieser zukünftig nur noch der Grundstückserschließung dient.

Die beiden im Zuge des Spreewitzer Weges vorhandenen beschrankten Bahnübergänge werden zur Verbesserung der Sichtverhältnisse umgebaut bzw. optimiert. Der in der Ortslage Neustadt vorhandene Gehweg wird verlängert. Vorhandene Trinkwasser-, Abwasser-, Energie-, Gas- und Telekommunikationsleitungen werden erneuert oder angepasst.

Ein Schwerpunkt des Planfeststellungsverfahrens bildete die Bewertung und Behandlung der mit dem Vorhaben verbundenen Folgen für Natur und Landschaft. Die Maßnahme sieht umfangreiche Maßnahme zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen vor. Zum Ausgleich verbleibender nachteiliger Folgen werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören Erstaufforstungen in einem Umfang von rund 130.000 Quadratmetern, die Anpflanzung einer Vielzahl von Baumreihen und Gehölz- und Strauchgruppen auf einer Fläche von zusammen rund 7.000 Quadratmetern sowie die Anlage zweier Streuobstwiesen in Neustadt und Lohsa. Des Weiteren werden rund 4.800 Quadratmeter nicht mehr benötigter Straßenfläche zurückgebaut.

Zum Schutz der im Vorhabengebiet lebenden Amphibien werden unter anderem Bauzeiten beschränkt, Amphibiendurchlässe geschaffen und Leitpflanzungen angelegt. Vier, rund 700 Quadratmeter große, temporäre Kleingewässer werden auf Weideflächen geschaffen. Vorhandene Wald- und Wiesenlachen werden vertieft und erweitert sowie ein verlandetes Stillgewässer entkrautet.

Der Planfeststellungsbeschluss wird zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Spreetal öffentlich ausgelegt. Auslegungszeitraum und -ort werden rechtzeitig vorher bekannt gemacht.


Kontakt

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