Neuer Gedenktag im Freistaat: Künftig landesweite Beflaggung am 8. Mai in Sachsen
07.05.2025, 13:50 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden (7. Mai 2025) – Aus Anlass des 80. Jahrestages des Endes des Zweiten Weltkrieges in Europa und der Befreiung vom Nationalsozialismus hat die Bundesregierung in diesem Jahr eine Beflaggung von Dienstgebäuden des Bundes am 8. Mai angeordnet. Der Freistaat greift diese Regelung auf und ordnete zugleich eine landesweite Beflaggung der Dienstgebäude in Sachsen aus besonderem Anlass an.
Unabhängig davon wird es in Sachsen auch künftig immer am 8. Mai eine landesweite Beflaggung geben. Der 8. Mai soll zu den landesweiten regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstagen in die entsprechende Verwaltungsvorschrift der Sächsischen Staatskanzlei über die Beflaggung der Dienstgebäude im Freistaat Sachsen (VwV Beflaggung) aufgenommen werden.
Hintergrund ist das vom Sächsischen Landtag Ende März beschlossene Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung von Nationalsozialismus und Krieg am 8. Mai 1945.
Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: »Mit der Einführung des Gedenktages machen wir deutlich: Der 8. Mai ist ein besonderer Tag für Sachsen und für ganz Deutschland. Er markiert die Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft – von einem Regime, das unermessliches Leid und millionenfachen Tod über Europa gebracht hat und letztlich dazu geführt hat, dass Deutschland in Trümmern lag, materiell und auch moralisch. Diese Befreiung haben nicht wir Deutschen herbeigeführt – wir sind befreit worden. Diese historische Wahrheit zu erkennen, anzuerkennen und weiterzugeben, bleibt unsere bleibende Verantwortung. Denn Frieden, Freiheit und Demokratie sind keine Selbstverständlichkeit. Sie zu schützen ist unsere gemeinsame Aufgabe – heute und in Zukunft.«