Sicher durch den Cyberraum: Gemeinsam für den Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft
06.05.2025, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Cyberangriffe gegen Gesellschaft, Wirtschaft und Behörden nehmen weiter zu. Um sich davor noch effektiver zu schützen, hat die Sächsische Staatsregierung in ihrer heutigen Kabinettssitzung die Cybersicherheitsstrategie Sachsen beschlossen.
Die Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen und Amtschefin der Staatskanzlei, Dr. Daniela Dylakiewicz, sagt dazu: »Der Freistaat Sachsen hat nicht nur in der analogen Welt die Aufgabe, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen, sondern auch im Cyberraum. Wir wollen die Verwaltung sicher aufstellen, den Unternehmen bei der Vorsorge und bei Vorfällen helfen und die Bürgerinnen und Bürger für die Gefährdungen sensibilisieren. Dafür bildet die Cybersicherheitsstrategie Sachsen die Grundlage.«
Die Cybersicherheitsstrategie Sachsen bündelt erstmals alle Aktivitäten von sächsischen Behörden zum Schutz vor Bedrohungen aus dem Cyberraum. Zudem benennt sie langfristige Ziele und konkrete Maßnahmen, um die Cybersicherheit im Freistaat Sachsen zu erhöhen. Die Strategie ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit aller Ministerien unter der Federführung der Sächsischen Staatskanzlei.
Sie umfasst neun Handlungsfelder und bindet alle Beteiligten in Gesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft ein. Neben langfristigen Zielen sind auch konkrete Maßnahmen, an denen sich die Staatsregierung messen lassen will, enthalten. So sollen staatliche Einrichtungen Sensibilisierungsmaßnahmen für 5.000 Bürgerinnen und Bürger pro Jahr durchführen bzw. unterstützen. Für ihre Bediensteten führen die Behörden des Freistaates Sachsen und der Kommunen jährlich Veranstaltungen oder E-Learning-Angebote zum Thema Informationssicherheit durch, die insgesamt mindestens 10.000 Bedienstete erreichen.
Mit der Cybersicherheitsstrategie Sachsen erfüllt der Freistaat eine Anforderung der europäischen Cybergesetzgebung. So fordert die sogenannte NIS-2-Richtlinie der EU die Mitgliedstaaten dazu auf, eigene Cybersicherheitsstrategien zu verfassen. Mit der Erweiterung des Sächsischen Informationssicherheitsgesetzes im Sommer 2024 hatte Sachsen bereits die aus der NIS-2-Richtlinie resultierenden Anforderungen zur Erhöhung der Cybersicherheit der Verwaltung umgesetzt.