Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
05.05.2025, 10:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Seit 1992 wird der 5. Mai alljährlich genutzt, um auf die Rechte und Lebenslagen von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 und das kurz vor Weihnachten 2016 verabschiedete Bundesteilhabegesetz sind Versprechen abgegeben worden. Bund, Länder und Kommunen haben sich verpflichtet, inklusive Lebensverhältnisse zu schaffen. Neben tatsächlichen Fortschritten zeigt ein Blick in die Realität aber auch, dass viele Erwartungen noch nicht erfüllt worden sind.
Hinzu kommt, dass angesichts der Haushaltssituation in Bund, Ländern und Kommunen und der schwierigen Weltlage die reale Gefahr besteht, dass inklusionspolitische Themen in den Hintergrund rücken. Hier gilt es, rechtzeitig seine Stimme zu erheben, denn Inklusion bedeutet auch die Ausformung der allgemeinen und anerkannten Menschenrechte mit Blick auf die Belange von Menschen mit Behinderungen.
»Ich hoffe darauf, dass bei der Prioritätensetzung im Doppelhaushalt 2025/26 noch einmal nachgesteuert und damit die Kürzung bzw. Streichung wichtiger Haushaltspositionen im Bereich Inklusion verhindert werden kann,« so der Landesinklusionsbeauftragte Michael Welsch. Er denke hier insbesondere an Mittel zum Barriereabbau im Wohnungsbestand, an den Bereich Psychiatrie und Suchthilfe sowie Inklusionsmittel im Hochschulbereich.
»Ich möchte den Protesttag auch noch einmal zum Anlass nehmen, um auf das Positionspapier 'Sachsen inklusiv 2030' zu verweisen,« so Michael Welsch weiter. Mit diesem Papier haben der Landesbeirat für Inklusion der Menschen mit Behinderungen und die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Behindertenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte (LAG-B) gemeinsam mit dem Landesinklusionsbeauftragten ein sechsseitiges Positionspapier mit 58 Forderungen in elf Politikfeldern erarbeitet und im Kontext der Koalitionsverhandlungen in Sachsen im letzten Herbst öffentlich gemacht. Kern der Forderungen ist die Ausweitung des Landesbehindertengleichstellungsrechts auf die kommunale Ebene.