Doppelhaushalt Landkreis Mittelsachsen: Teilgenehmigung mit Auflagen
06.05.2025, 07:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Landesdirektion Sachsen gibt Haushalt 2025 frei – Entscheidung für 2026 wird ausgesetzt
Die Landesdirektion Sachsen hat den Haushalt des Landkreises Mittelsachsen für das Jahr 2025 unter Auflagen zum Vollzug freigegeben. Damit werden die für dieses Jahr vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen genehmigt. Die Entscheidung über das Haushaltsjahr 2026 wird zunächst ausgesetzt bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich für 2025 und 2026 vorliegen.
Der Haushaltsplan sieht im Haushaltsjahr 2025 Aufwendungen in Höhe von rund 653,6 Millionen Euro vor. In diesem Jahr plant der Landkreis Investitionen in Höhe von rund 32,8 Millionen Euro. Die Schwerpunkte liegen dabei in den Bereichen Schulen, Rettungsdienst und Straßenbau.
Der Prozentsatz für die Kreisumlage steigt um 1,55 Prozentpunkte auf 32,45 Prozent. Mit der Kreisumlage werden die kreisangehörigen Kommunen an der Finanzierung der Aufgaben des Landkreises beteiligt.
Der Landkreis Mittelsachsen kann keinen ausgeglichenen beziehungsweise gesetzmäßigen Haushalt mehr nachweisen. In Summe musste der Landkreis mehr Geld einplanen als er an Einnahmen erwartet, um seine Aufgaben zu erfüllen. Die Anforderungen zur Genehmigung des Haushaltes 2025 werden - unter Beachtung der rechtsaufsichtlichen Hinweise des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 - dennoch erreicht.
Vor dem Hintergrund der schwierigen Finanzlage des Landkreises Mittelsachsen hat die Landesdirektion Sachsen die Genehmigung der Kreditaufnahmen 2025 mit einer Auflage versehen. Sie verpflichtet den Landkreis zur Aufstellung eines Haushaltsstrukturkonzeptes. Der Vollzug der Auflage wird jedoch zunächst ausgesetzt, bis gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich vorliegen. Erst dann wird die Landesdirektion Sachsen eine Neubewertung der Haushaltssituation des Landkreises Mittelsachsen vornehmen und über den Fortbestand der Auflage beziehungsweise deren Vollzug entscheiden.
Ebenfalls ausgesetzt wird die Entscheidung über die Genehmigung des Haushaltes im zweiten Haushaltsjahr 2026 des vorgelegten Doppelhaushaltes. Auch hier sind zunächst gesicherte Erkenntnisse zum kommunalen Finanzausgleich für die Jahre 2025 und 2026 abzuwarten.
Zu der ergangenen Teilgenehmigung informiert der Präsident der Landesdirektion Sachsen, Béla Bélafi: Die schwierige Haushaltssituation des Landkreises Mittelsachsen hat ihre Ursache in den stark angewachsenen Ausgaben, vor allem bei den Kosten der Sozialleistungen. Zugleich erschwert der Fakt, dass für das Sächsische Finanzausgleichsgesetz 2025/2026 noch kein Regierungsentwurf vorliegt, die Aufstellung des Kreishaushaltes
Hintergrund:
Die haushaltsrechtlichen Regelungen ermöglichen es den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden, den Kommunen trotz eines nicht ausgeglichenen beziehungsweise gesetzmäßigen Haushalts, im Einzelfall eine Genehmigung der Haushaltssatzung unter Auflagen zu erteilen. Gemäß dem rechtsaufsichtlichen Hinweisschreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zu den kommunalen Haushalten 2025/2026 vom 1. Oktober 2024 sollen die Rechtsaufsichtsbehörden berücksichtigen, dass die Kommunen sich derzeit in einer Sondersituation befinden. Diese rechtfertigt eine weite Auslegung der Vorschriften im Sinne der Kommunen.
Ziel der rechtsaufsichtlichen Hinweise ist es, die zur Aufgabenerfüllung notwendigen Strukturen zu erhalten und die finanzielle Handlungsfähigkeit der sächsischen Kommunen trotz derzeit schwieriger Rahmenbedingungen zu gewährleisten.