Terminhinweis: Darlehen an Drogeriemarktkette
02.05.2025, 13:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mittwoch, 07.05.2025, 09:30 Uhr, Saal 2.5
Der 12. Zivilsenat verhandelt am kommenden Mittwoch über ein Verfahren des Insolvenzverwalters einer Personalservice GmbH - in der Sache eine Leiharbeitsfirma, die ausschließlich an zu einer inzwischen insolventen Drogeriemarktkette gehörende Unternehmen Arbeitnehmer verliehen hat – zum einen gegen den eigenen früheren Gesellschaftergeschäftsführer. Gegen diesen macht er Erstattungsansprüche geltend mit der Begründung, die Firma habe unter Verletzung der Stammkapitalerhaltungspflicht Darlehen an den Gründer der Drogeriemarktkette S. ausgereicht, die im Wesentlichen nicht zurückgeführt worden seien, nachdem dieser selbst in Insolvenz gegangen sei. Zum anderen nimmt der Insolvenzverwalter dessen Ehefrau und Kinder als treuhänderisch hinter dem Gesellschaftergeschäftsführer stehende faktische Gesellschafter in Anspruch und will auch von diesen die gewährten Darlehen zurückerhalten.
Das Landgericht hat die Beklagten zur Zahlung von 1.350.000,00 EUR verurteilt und im Übrigen die Klage abgewiesen. Dagegen haben sich die Beklagten mit der Berufung gewandt. Es habe sich nicht um die Auszahlung an einen Gesellschafter gehandelt, und man habe davon ausgehen dürfen, dass die Darlehen zurückgeführt werden würden. Ein Rückgriff auf die Beklagten sei daher nicht möglich.
Az: 12 U 760/24
Erste Instanz: Landgericht Zwickau, 4 O 322/16