Koalitionsvertrag setzt wichtige Schwerpunkte für Europa, Medien und Digitalisierung
11.04.2025, 13:16 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bekenntnis zur Fortführung der Kohäsionspolitik für strukturschwache Regionen wichtig für Sachsen
Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene setzt wichtige Schwerpunkte in den Bereichen Europa, Medien und Digitalisierung.
Staatskanzleichef Dr. Andreas Handschuh betonte: »Der Koalitionsvertrag liefert ein klares Bekenntnis zu Europa. Der erfolgreiche Wiederaufbau des Freistaates Sachsen seit der Wiedervereinigung ist auch der umfangreichen Unterstützung der EU zu verdanken. Es ist wichtig, dass die wirtschaftliche Angleichung der Regionen ein Schwerpunkt der Förderpolitik der EU bleibt. Deshalb begrüße ich das Bekenntnis zur Kohäsionspolitik und einer tragfähigen Mittelausstattung für die von der Transformation betroffenen Regionen. Eine Einbindung der regionalen Partner ist hier unabdingbar. Es ist ein wichtiges Signal, dass sich die Koalitionspartner zu einer Führungsrolle Deutschlands in Europa bekennen. Eine der drängendsten Aufgaben ist die Begrenzung der irregulären Migration. Die Festlegungen im Koalitionsvertrag sind begrüßen, denn sie zielen auch auf das neue Arbeitsprogramm der EU-Kommission mit einer veränderten europäischen Migrationspolitik ab. Die EU ist ein Garant für Freiheit, Frieden und Sicherheit. Dafür soll die Bundeswehr einen zentralen Beitrag zur Verteidigungsfähigkeit leisten und verstärkt auf Zukunftstechnologien setzen. Der Freistaat Sachsen wird als Partner der Bundeswehr und innovativer Wirtschafts- und Forschungsstandort in den Bereichen KI und Cybersicherheit wertvolle Unterstützung bieten.«
Auch für die Medienpolitik finden sich im Koalitionsvertrag wichtige Weichenstellungen. Dazu sagte Staatskanzlei-Chef Handschuh: »Die Koalitionspartner setzen auf eine unabhängige und vielfältige Medienlandschaft. Kooperationsmöglichkeiten im Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk und zwischen privaten Medienhäusern sollen durch eine Anpassung des Wettbewerbsrechts verbessert werden. Für Sachsen relevant ist die vorgesehene Stärkung des Filmstandorts Deutschland durch eine zeitnahe Reform der Filmförderung. Positiv hervorzuheben ist auch das Bekenntnis zu einer verlässlichen investiven Kinoförderung sowie die Anerkennung von Games als wirtschaftlichen und technologischen Innovationstreiber. Die Sanktionsmöglichkeiten gegenüber digitalen Plattformen bei Hass und Desinformationen zu verschärfen und ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz auf den Weg zu bringen, sehe ich als wichtigen Schritt. Eine Abgabe für große Onlineplattformen, die Medieninhalte nutzen, ist sehr zu begrüßen. Die Erlöse sollten dabei zur Stärkung der regionalen und lokalen Medienvielfalt eingesetzt werden.«
Der Koalitionsvertrag trägt auch eine starke digitalpolitische Handschrift. Die Amtschefin der Sächsischen Staatskanzlei und Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen, Dr. Daniela Dylakiewicz, sagte dazu: »Der Koalitionsvertrag geht entschlossen die zwingend notwendige Staatsmodernisierung und Verwaltungsdigitalisierung an. Das neue Digitalministerium muss schnell ins Handeln kommen und sich zügig mit den Ländern abstimmen. Sachsen begrüßt das Vorangehen der neuen Bundesregierung bei antragslosen Verwaltungsleistungen. Ich unterstütze ausdrücklich die Möglichkeiten einer sicheren und einfachen digitalen Identifikation von Bürgern und Unternehmen mit der DeutschlandID sowie die Registermodernisierung. Ebenso befürworte ich, dass der Bund im Bereich der Digitalisierung die Vollzugsverantwortung für ausgewählte Aufgaben mit hohem Standardisierungs- und Automatisierungspotenzial übernehmen wird. Damit der Bund digitale Verwaltungsverfahren regeln und IT-Systeme errichten, betreiben und zur Mitnutzung zur Verfügung stellen kann, muss das Grundgesetz geändert werden. Sachsen wird das unterstützen. Darüber hinaus unterstreicht der Koalitionsvertrag, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Stabilitätsanker des Staates sind. Der Bund und auch Sachsen müssen dauerhaft gute Verwaltungsarbeit mit zurückgehenden Ressourcen garantieren. Daher werden hierfür die Landesaufgaben und Verwaltungsprozesse auf den Prüfstand kommen. Vorgesehene weitreichende Öffnungs- und Experimentierklauseln lassen weitere Gestaltungsspielräume zu und können dazu beitragen, die Innovationskraft von Wirtschaft und Verwaltung zu erhöhen. Dafür haben wir uns in den Koalitionsverhandlungen eingesetzt.«