Förderung möglich: Antragsstart für die einzelbetriebliche Investitionsförderung in landwirtschaftlichen Unternehmen
01.04.2025, 09:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ab Dienstag (1.4.) können landwirtschaftliche Unternehmen in Sachsen die einzelbetriebliche Investitionsförderung nach der Förderrichtlinie »Landwirtschaft, Investition, Existenzgründung« (RL LIE/2023) beantragen. Sie beinhaltet u. a. Vorhaben der tierischen und pflanzlichen Erzeugung, der Verarbeitung und Vermarktung sowie der Digitalisierung von Geschäftsprozessen.
Der Förderaufruf läuft bis zum 15. August dieses Jahres und hat ein Volumen von 22 Millionen Euro. Für die gesamte Förderperiode bis 2027 stehen insgesamt ca. 70 Millionen Euro zu Verfügung. Die Förderquote beträgt bis zu 65 Prozent.
Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: »Investitionen und Innovationen stärken unsere landwirtschaftlichen Betriebe. Moderne Ställe und Gewächshäuser sowie Spezialmaschinen kosten viel Geld. Als Freistaat Sachsen bekennen wir uns zur heimischen Landwirtschaft und unterstützen diese mit Landesmitteln zur Kofinanzierung europäischer Gelder. Ich freue mich auf ein reges Interesse der Betriebe.«
Förderanträge können beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) über die Plattform »Internetantragstellung Förderung (IAF)« digital gestellt werden.
Weitere Informationen stehen im Förderportal des SMUL unter folgendem Link bereit: