Verdacht der gefährlichen Körperverletzung vor der Altmarktgalerie in Dresden
21.02.2025, 10:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden gegen drei Beschuldigte
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen drei Deutsche (36, 37 und 38 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.
Am 01.08.2024 gegen 17:30 Uhr betreute ein zur Tatzeit 23-jähriger Mann in Höhe des Eingangs zur Altmarktgalerie in Dresden einen Stand des Deutschen Gewerkschaftsbunds. Hierbei beobachtete er, wie aus einer aus mindestens acht Personen bestehenden Gruppe, in der die drei Beschuldigten unterwegs waren, heraus ein Ausländer verbal attackiert wurde und wollte dies unterbinden. Dadurch wurden die Beschuldigten auf den 23-jährigen Geschädigten aufmerksam und begaben sich zu diesem. Es soll sodann zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen den Beschuldigten und dem Geschädigten wegen dessen dunkler Hautfarbe gekommen sein, die in der Folge eskalierte. Den drei Beschuldigten wird vorgeworfen, auf den 23-jährigen Ge-schädigten gemeinsam körperlich eingewirkt zu haben. Einer der Beschuldigten soll dem Geschädigten eine Kopfnuss verpasst haben. Als dieser sich zur Wehr setzte, sollen alle drei Beschuldigte gemeinsam auf den Geschädigten losgegangen sein und auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben. Ein unbeteiligter 34-jähriger Mann, der die Auseinandersetzung beenden und schlichten wollte, soll von den Beschuldigten ebenfalls körperlich attackiert worden sein, wobei einer der Beschuldigten ihm einen Faustschlag ins Gesicht versetzt haben soll. Als sich der 23-jährige Geschädigte bereits einige Meter entfernt hatte, soll einer der Beschuldigten ihn zu Boden gebracht und auf ihn eingetreten haben.
Der 23-jährige Geschädigte erlitt hierdurch u. a. Hämatome am Oberkörper und Schmerzen. Der 34-jährige Geschädigte erlitt u. a. Kratzer im Gesicht und Schmerzen.
Die Beschuldigten sollen aus fremdenfeindlichen Motiven gehandelt haben.
Zwei Beschuldigte (37 und 38 Jahre) sind bereits erheblich vorbestraft und standen zur Tatzeit unter Bewährung. Sie haben zum Sachverhalt keine Angaben gemacht. Der 36-jährige Beschuldigte ist geringfügig vorbestraft. Er hat Angaben zum Sachverhalt gemacht. Die Beschuldigten befinden sich nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe nach der Strafprozessordnung vorliegen.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
Das Verfahren gegen fünf weitere Beschuldigte, die mit den drei Beschuldigten in einer Gruppe unterwegs waren, wurde gemäß § 170 Abs. 2 Strafprozessordnung eingestellt, da diesen eine Tatbeteiligung im Ergebnis der Ermittlungen nicht nachzuweisen war.