Verdacht der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil von Asylbewerbern

20.12.2024, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Pirna – Jugendrichter – gegen zwei Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (20 und 22 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Pirna – Jugendrichter – u. a. wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und der Volksverhetzung erhoben.
Die Beschuldigten sollen am 22. Juli 2023 gegen 22:30 Uhr das Asylbewerberheim in der Langen Straße 30 in Sebnitz aufgesucht haben, um dort lebende Asylbewerber körperlich anzugreifen. Dabei soll der 22-jährige Beschuldigte ein etwa ein Meter langes Metallrohr mit sich geführt haben. Der 20-jährige Beschuldigte soll Quarzhandschuhe getragen und einen Hammer sowie ein Messer mit sich geführt haben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, einen zur Tatzeit 18-jährigen afghanischen Asylbewerber vor der Haustür des Asylbewerberheims mit Faustschlägen angegriffen und so geschubst zu haben, dass dieser zu Boden ging und Schmerzen erlitt. Danach sollen die maskierten Beschuldigten in das Asylbewerberheim eingedrungen sein und versucht haben, den 18-jährigen Afghanen und dessen Bruder zu verletzen, indem sie ihnen das Metallrohr und den Hammer hinterherwarfen, wobei die Würfe die beiden afghanischen Asylbewerber nicht trafen.
Dabei sollen die Beschuldigten Äußerungen zum Nachteil der Geschädigten getätigt haben, die geeignet waren, das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit zu erschüttern und das gesellschaftliche Klima aufzuheizen.
Die Beschuldigten sind nicht vorbestraft und haben keine Angaben zu den Tatvorwürfen gemacht.
Das Amtsgericht Pirna wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Pirna bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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