Justizministerin Katja Meier zu 30 Jahre Täter-Opfer-Ausgleich
11.12.2024, 11:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) feiert in diesem Jahr seinen dreißigsten Geburtstag. Der Bundesgesetzgeber hat 1994 mit § 46a Strafgesetzbuch (StGB) den TOA gesetzlich verankert. Danach haben Beschuldigte und Betroffene von Straftaten die Möglichkeit, unabhängig von einem Gerichtsverfahren gemeinsam einen Schadensausgleich auszuhandeln. Diese Möglichkeit einer einvernehmlichen Konfliktklärung findet in einem geschützten und von einer neutralen Person fachkundig begleiteten Mediationsprozess statt. Die damalige Gesetzesreform trat im Dezember 1994 in Kraft.
Justizministerin Katja Meier: »Die gesetzliche Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs stellte einen Meilenstein zur Stärkung der autonomen Konfliktberatung in Deutschland dar, die bis heute einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Rechtsfriedens in unserer Gesellschaft leistet. Ich freue mich, dass wir in Sachsen in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Maßnahmen erfolgreich umsetzen konnten, die den Täter-Opfer-Ausgleich stärken. Als Teil der alternativen Wiedergutmachungsformen trägt der Täter-Opfer-Ausgleich entscheidend dazu bei, unsere Gesellschaft sicherer und konfliktärmer zu machen. Es ist daher wichtig, dass auch in Zukunft der Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen weiterhin unterstützt und das entsprechende Angebot ausgebaut wird.«
Die Chance eines TOA, der unabhängig von der Schwere der Tat und zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens durchgeführt werden kann, wird noch immer verhältnismäßig selten in Anspruch genommen. Dies belegt eine aktuelle Studie, die im Auftrag des Sächsischen Ministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) und dem Zentrum für kriminologische Forschung Sachsen e.V. (ZKFS) durchgeführt wurde. Die Studie war unter Leitung von Frau Prof. Dr. Elisa Hoven von der Juristenfakultät der Universität Leipzig durchgeführt und im Mai 2023 veröffentlicht worden. Sie sollte die Praxis des TOA genauer unter die Lupe nehmen und Möglichkeiten aufzeigen, dieses Rechtsinstrument zu stärken. Die Studie ist hier einsehbar: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1066070
Um Betroffene und Beschuldigte von Straftaten, aber auch die Polizei und die Staatsanwaltschaften besser auf die Möglichkeit des TOA aufmerksam zu machen, wurde die Entwicklung eines Flyers als sinnvoll angesehen, da die Möglichkeit einer einvernehmlichen Konfliktklärung der Verfahrensbeteiligten im Rahmen des TOA noch immer recht wenig bekannt ist. Das nach Möglichkeit bei allen an einem Strafverfahren beteiligten Einrichtungen vorliegende Informationsfaltblatt soll eine Orientierungshilfe für die Entscheidung zu einer Inanspruchnahme eines TOA für betroffene Personen darstellen.
Unter Federführung der Generalstaatsanwaltschaft hat eine Arbeitsgruppe an der Entwicklung und Gestaltung eines solchen Flyers gearbeitet, der nun, pünktlich zum 30. Jahrestag der Aufnahme des TOA in das Strafgesetzbuch, bei Polizeidienststellen, Staatsanwaltschaften und TOA-Fachstellen externer Träger ausgelegt werden soll, um betroffene Personen gezielter über die Möglichkeit eines TOA in Kenntnis zu setzen. Zudem wurde ein Plakat erarbeitet, das ebenfalls an den betreffenden Stellen ausgehängt werden soll, um besser auf den TOA aufmerksam zu machen.
Bei den sächsischen Staatsanwaltschaften wurden ferner bereits 2021 Ansprechpersonen benannt, die behördenintern für Rückfragen rund um den TOA fungieren. Zudem wurde 2022 eine Handreichung für die staatsanwaltschaftlichen Dezernentinnen und Dezernenten erstellt. Die Handreichung zur Beauftragung eines TOA soll dessen Nutzung fördern und enthält auch die aktuellen Kontaktdaten der Ansprechpersonen in den jeweiligen Vermittlungsstellen.
Seit dem 2. September 2024 ist bei der Geschäftsstelle des Sozialen Dienstes in Dresden ein TOA-Servicetelefon eingerichtet. Dort können sowohl beschuldigte Personen als auch Betroffene von Straftaten nähere Information zur Funktionsweise und den Modalitäten des TOA erhalten.
Sämtliche Informationen zum TOA in Sachsen finden Sie auch unter: https://www.justiz.sachsen.de/smj/taeter-opfer-ausgleich-8992.html