Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor Wahlkampfstand der CDU

30.08.2024, 10:55 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden stellt Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden – Strafrichter – beantragt, gegen einen 28-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren zu verhandeln. Dem Beschuldigten liegt Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Beleidigung zur Last.
Der Beschuldigte soll am 29.08.2024 gegen 18:25 Uhr zu einem Wahlkampfstand der CDU im Bereich des Amalie-Dietrich-Platzes in Dresden gelaufen sein, Werbematerial auf den Boden geworfen und eine am Stand tätige 36-jährige Wahlkampfhelferin der CDU beleidigt haben. Zudem soll der Beschuldigte sich vor dem Wahlkampfstand aufgebaut und dreimal die Worte: »Heil Hitler« geäußert sowie den Hitlergruß gezeigt haben.
Der Beschuldigte wurde am 29.08.2024 vorläufig festgenommen. Er stand bei Begehung der Tat unter Alkoholeinfluss.

Der Beschuldigte ist geständig und nicht vorbestraft.

Die Verhandlung im beschleunigten Verfahren soll noch heute vor dem Amtsgericht Dresden durchgeführt werden.


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Staatsanwaltschaft Dresden

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