Am Sonntag wird der Sächsische Landtag gewählt: Zeichen setzen für Demokratie und Menschenwürde

29.08.2024, 08:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesinklusionsbeauftragter ruft zur Wahl auf

Der Landesbeauftragte für Inklusion der Menschen mit Behinderungen, Michael Welsch, ruft anlässlich der Landtagswahl am kommenden Sonntag dazu auf, wählen zu gehen und mit der Stimmabgabe ein klares Bekenntnis zur Demokratie zu verbinden.

»Inklusion braucht Demokratie. Stärken Sie unsere Demokratie, nutzen Sie als Wahlberechtigte Ihre Stimme bei der Landtagswahl am Sonntag. Achten Sie darauf, welches Menschen- und Wertebild die Parteien vertreten,« so Michael Welsch.

Deutschland feiert in diesem Jahr 30 Jahre Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz: »Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden« und 15 Jahre Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beeinflusste auch das Wahlrecht. Noch bis 2019 waren zahlreiche Menschen mit Behinderungen vom Recht, wählen zu dürfen, ausgeschlossen. Dies traf zu, wenn ihnen zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer zur Seite gestellt worden war.

»Wählen für alle war somit lange Zeit keine Selbstverständlichkeit. Diese pauschalen Wahlrechtsausschlüsse sind nun überwunden – alle Sächsinnen und Sachsen haben die Möglichkeit, sich aktiv an der politischen Gestaltung unseres Landes zu beteiligen,« so Michael Welsch weiter.

Einen Ausschnitt zu den inklusionspolitischen Zielstellungen der Parteien bietet die Dokumentation eines Wahlforums des Landesinklusionsbeirats vom 1. August 2024, die unter unten stehendem Link zu finden ist.


Kontakt

Landesbeauftragter für Inklusion der Menschen mit Behinderungen

Ansprechpartnerin Miroslawa Müller
Telefon: +49 351 564 10711
Telefax: +49 351 564 10999
E-Mail: miroslawa.mueller@sk.sachsen.de
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