Kultusminister Piwarz überreicht 59 Millionen Euro an die Landkreise für den Ausbau der Ganztagesbetreuung

06.06.2024, 11:03 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Presseeinladung zur Übergabe der Investitionspläne zur Umsetzung der Förderrichtlinie Ganztagesinvestitionen

Für den weiteren Ausbau der Ganztagesbetreuung an Schulen und Horte überreicht Kultusminister Christian Piwarz am Freitag auf der Landrätesitzung in Dresden rund 59 Millionen Euro Fördermittel an die zehn Landkreise. Damit können insgesamt 77 konkrete Bauvorhaben an 20 Horten und 57 Schulen umgesetzt werden. Die Auswahl der Vorhaben lag weitestgehend in der Verantwortung der Landkreise. Die 59 Millionen Euro sind ein Teil der insgesamt knapp 148 Millionen Euro, die dem Freistaat Sachsen für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Grund- und Förderschulen sowie Horten im Rahmen der Förderrichtlinie Ganztagesinvestitionen zur Verfügung stehen. Die verbleibenden 89 Millionen Euro sind für die kreisfreien Städte (52 Millionen Euro) und für Großvorhaben im kreisangehörigen Raum (37 Millionen Euro) vorgesehen.

Es war Wunsch der kommunalen Spitzenverbände den überwiegenden Teil der Mittel in einem »Regionalen Budgetverfahren« zu vergeben. Das heißt, die Landkreise und die Kreisfreien Städte konnten im Rahmen eines ihnen zur Verfügung stehenden Budgets selbst entscheiden, welche Vorhaben bezuschusst werden sollen. Der Fördersatz für die Antragsteller beträgt bis zu 70 Prozent.

Pressevertreter sind herzlich eingeladen zur:

Übergabe der Investitionspläne für Ganztagesinvestitionen
mit Kultusminister Christian Piwarz,
am 7. Juni 2024, 10:00 bis 10:30 Uhr,
Käthe-Kollwitz-Ufer 88, 01309 Dresden.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

Hintergrund:
Zur schrittweisen Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Betreuung für Grundschülerinnen und Grundschüler ab 2026 stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen im Gesamtumfang von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Dieser Betrag teilt sich in zwei Finanzierungstöpfe: den Beschleunigungstopf (750 Mio. Euro) und den Basistopf (2,75 Mrd. Euro). Die Frist zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Beschleunigungstopf endete am 31. Dezember 2022 (Ergebnis: https://www.schule.sachsen.de/foerderprogramm-zum-quantitativen-ausbau-und-der-qualitativen-verbesserung-ganztaegiger-bildungs-und-betreuungsangebote-6355.html)

Nun wird mit den Investitionsplänen der Landkreise und kreisfreien Städte der Basistopf von knapp 148 Millionen Euro (137.007.200 Euro plus Restbeträge aus dem Beschleunigungstopf) umgesetzt. Die dazugehörige Förderrichtlinie »Ganztagesinvestitionen« hatte das sächsische Kabinett im September 2023 verabschiedet. Das Förderprogramm stellt Fördergelder für kommunale Träger (Städte, Gemeinde, Landkreise) und freie Träger von Grund- und Förderschulen bereit. Auch Träger von Horten sind antragsberechtigt. Gefördert werden Investitionen in einen Neubau, Umbau, eine Erweiterung und Sanierung von Schulgebäuden und Horten sowie deren Außenanlagen. Auch Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen können gefördert werden, wenn sie für Ganztagesangebote genutzt werden und die schulische Nutzung insgesamt überwiegt.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Kultus

Pressesprecher Tilo Schumann
Telefon: +49 351 564 65100
Telefax: +49 351 564 65019
E-Mail: presse@smk.sachsen.de
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