Verdacht der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole
31.05.2024, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen einen 54-jährigen Deutschen wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 21.01.2024 gegen 11:30 Uhr auf dem Neumarkt in Dresden an einer angemeldeten Versammlung teilgenommen zu haben. Dabei soll er bewusst und öffentlich wahrnehmbar eine durch ihn erstellte Fahne der Bundesrepublik Deutschland bei sich geführt haben, auf welcher in Flammen stehende Exkremente abgebildet waren. Den hierdurch entstehenden Eindruck der Nichtachtung des Staates und seiner Symbole durch seine Person soll der Beschuldigte zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen den nicht vorbestraften Beschuldigten im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro zu verhängen. Zudem hat die Staatsanwaltschaft Dresden die Einziehung der benannten Bundesflagge beantragt.