Baurecht für »Holperpiste« durch Mittelsaida

22.05.2024, 09:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Landesdirektion Sachsen hat den Ausbau der B 101 im Ortsteil Mittelsaida in der Gemeinde Großhartmannsdorf genehmigt. Die festgestellte Planung umfasst die Erneuerung der Bundesstraße auf einer Länge von 723 Metern einschließlich der Anlagen zur Entwässerung.

»Es freut mich, dass mit der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses nun endlich Baurecht für die dringend notwendige Erneuerung dieser Ortsdurchfahrt besteht«, sagt Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen. »Das wird eine echte Erleichterung für alle, die regelmäßig durch Mittelsaida unterwegs sind – denn die B 101 inklusive der Gehwege wird an der Stelle nicht nur weniger holprig, sondern auch viel sicherer für alle Verkehrsteilnehmer.«

Eine Besonderheit des Vorhabens ist, dass sich der Straßenabschnitt innerhalb verschiedener Wasserschutzzonen zum Schutz der Talsperre Saidenbach befindet. Aktuell besteht daher auf der viel befahrenen Strecke ein Konflikt zwischen dem allgemeinen Straßenverkehr und dem Trinkwasserschutz. Um diesen verschiedenen Anforderungen gerecht zu werden, erfolgt der Ausbau der Ortsdurchfahrt entsprechend den Empfehlungen der »Richtlinien für bautechnische Maßnahmen an Straßen in Wasserschutzgebieten« (RiStWag).

Das auf der Straße anfallende Oberflächenwasser wird künftig von dem auf anliegenden Grundstücken anfallende Oberflächenwasser getrennt: Mittels einer Pumpe wird es zu einem Versickerungsbecken geleitet und somit einer gesonderten Behandlung zugeführt. Das genehmigte Versickerungsbecken wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens verlegt und befindet sich nun näher an der B 101. Dadurch werden die vom Becken ausgehenden Auswirkungen auf Umwelt und Landwirtschaft reduziert.

Im Streckenabschnitt befindet sich zudem der Knotenpunkt der B 101 mit der Staatsstraße S 207. Eine durchgeführte Auswertung bescheinigt der Kreuzung ein erhöhtes Unfallpotential. Aus diesem Grund wird die Streckenführung im Zuge der Bauarbeiten durch Änderung der Gradienten und die Verbesserung der Erkennbarkeit und Übersichtlichkeit optimiert. Dazu ist im Kreuzungsbereich auch der Abriss mehrerer, sich im Eigentum Dritter befindlicher, Gebäude geplant. Dabei waren denkmalschutzrechtliche Fragestellungen zu beachten.
Träger des Vorhabens ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, Niederlassung Zschopau. Der Planfeststellungsbeschluss wurde dem Vorhabenträger zugestellt und wird ortsüblich bekannt gegeben.


Kontakt

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Pressesprecherin Valerie Eckl
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