Energieminister Günther: »Weiterer Meilenstein markiert Energiewende in Sachsen«

14.04.2024, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Antragsstart für Tilgungszuschüsse im Programm Erneuerbare Energien und Speicher

Ab Montag (15. April) können Anträge auf Tilgungszuschüsse für Darlehen (»Sachsenkredit«) gestellt werden, die der Anschaffung von Photovoltaik- oder Geothermieanlagen und Speichern dienen. In diesem Programmteil der Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher (FRL EEuS/2023, Teil A) stehen für die Zuschüsse insgesamt rund 13,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das Förderprogramm bietet Darlehen für Investitionen ab 35.000 Euro und bis zu fünf Millionen Euro an. Diese können mit Tilgungszuschüssen von grundsätzlich 10 und bis zu 20 Prozent für Stromspeicher unterstützt werden. Das Geld stammt aus dem Klimafonds Sachsen, den der Landtag im Zuge des aktuellen Doppelhaushalts aufgestockt hatte und der vom Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft verwaltet wird.

Energie- und Klimaschutzminister Günther: »Das ist ein weiterer Meilenstein für die Energiewende in Sachsen. Mit den Darlehen und Tilgungszuschüssen für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Speicher werden wir einen weiteren deutlichen Zubau von erneuerbaren Energien in Sachsen anstoßen. Das gilt für Strom, aber auch für die Versorgung mit Wärme und Kälte in Gebäuden. Hier hat unser Land eine Riesenaufgabe vor sich, hier unterstützen wir mit attraktiven und gezielten Instrumenten.«

»Mit dem neuen SAB Sachsenkredit ›Energie und Speicher‹ leisten der Freistaat und die SAB einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien. Wir unterstützen Sachsen bei der Erreichung der Klimaziele durch Förderung von Investitionen in eine nachhaltige Zukunft«, so Dr. Katrin Leonhardt, Vorstandsvorsitzende der SAB.

Geförderte Maßnahmen im Detail
Im Einzelnen werden Investitionen in die Errichtung oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen mit installierter Bruttoleistung über 30 Kilowattpeak an oder auf Gebäuden oder offenen Parkplätzen, dezentralen Stromspeichern, elektrisch betriebenen Geothermie-Wärmepumpen und Wärme-/Kältespeichern gefördert.

Zielgruppen und Konditionen
Förderberechtigt sind natürliche Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Freiberufler, Kommunen sowie andere juristische Personen des öffentlichen oder des Privatrechts. Die finanziellen Konditionen des Förderprogramms bieten eine flexible Gestaltung, darunter eine Sollzinsbindungsfrist von bis zu zehn Jahren, Laufzeiten von fünf bis 20 Jahren (davon maximal zwei Jahre tilgungsfrei) und einen Tilgungszuschuss von bis zu 20 Prozent für Stromspeicher beziehungsweise für alle übrigen Fördergegenstände bis zu zehn Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Tilgungszuschuss ist auf maximal 50.000 EUR pro Jahr unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge begrenzt. Die Zweckbindungsfrist variiert je nach Fördergegenstand.

Antragstellung und Kontakt
Die Beantragung erfolgt grundsätzlich über die angebundenen Hausbanken. Kommunen, kommunale Zweckverbände und rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe der Kommunen sowie die Wohnungsunternehmen und -genossenschaften beantragen den SAB-Sachsenkredit »Energie und Speicher« hingegen bei der SAB. Die Vorhaben dürfen bei förderfähigen Ausgaben unter 100.000 Euro bereits ab Antragstellung, darüber hinaus erst nach Bewilligung des Förderantrags begonnen werden. Weitere Details sind unter https://www.sab.sachsen.de/sk-eus abrufbar.

Über den Programmteil B dieser Förderrichtlinie wird bereits die Anschaffung von »Balkonkraftwerken« gefördert.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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