Verdacht der Billigung von Straftaten

12.04.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden beantragt Erlass eines Strafbefehls beim Amtsgericht Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden führt ein Ermittlungsverfahren gegen eine 24-jährige Deutsche wegen des Verdachts der Billigung von Straftaten.

Die Beschuldigte soll am 14.10.2023 gegen 18:00 Uhr auf der Prager Straße in Dresden an einer angemeldeten Versammlung zum Thema »Freiheit für Palästina« teilgenommen haben. Hierbei soll sie bewusst und für die Öffentlichkeit wahrnehmbar ein Plakat mit einer der palästinensischen radikal-islamistischen Organisation »Hamas« unmittelbar zuzuordnenden Losung mit sich geführt haben. Die Beschuldigte soll zumindest billigend in Kauf genommen haben, hierdurch den Eindruck zu erwecken, den am 07.10.2023 auf Teile des Staates Israel verübten terroristischen Überfall der »Hamas«, in dessen Zuge eine Vielzahl israelischer Zivilisten ermordet wurde, zu befürworten.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Dresden beantragt, gegen die nicht vorbestrafte Beschuldigte im Strafbefehlswege eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 Euro zu verhängen.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
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