Verdacht des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz

28.03.2024, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 45-jährigen Bosnier Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen in Mittäterschaft begangener gewerbs- und bandenmäßiger vorsätzlicher unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen erhoben.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich mit weiteren Beteiligten zusammengeschlossen zu haben, um durch wiederholte Beschaffung und Verbringung von verbotenen Gegenständen, insbesondere Waffen und Kriegswaffen, deren grenzüberschreitenden Transport in oder durch das Bundesgebiet und deren gewinnbringenden Weiterverkauf eine Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zu verschaffen.

In diesem Zusammenhang wurde bereits 2019 gegen einen zur Tatzeit 17-jährigen bosnischen Jugendlichen und einen zur Tatzeit 29-jährigen bosnischen Mann Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – erhoben (siehe Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden vom 05.07.2019). Den beiden Beschuldigten lag zur Last, aus Bosnien-Herzegowina kommend, am 18.02.2019 bis zu ihrer gegen 15:00 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Dresden durch die Bundespolizei erfolgten Feststellung vorsätzlich eine Vielzahl von Waffen, Munition und Kriegswaffen (u. a. 95 Handgranaten, 4 vollautomatische Gewehre, 8 halbautomatische Faustfeuerwaffen sowie Munition verschiedener Kaliber für Kurz- und Langwaffen) über die deutschtschechische Grenze in das Bundesgebiet eingeführt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen vom 20.02.2019). Die beiden Beschuldigten sind bereits rechtskräftig verurteilt.

Dem nunmehr Beschuldigten wird vorgeworfen, sich als Mitglied der Bande an der Tat beteiligt zu haben. Er soll den Pkw, der zum Waffentransport in das Bundesgebiet von den beiden anderen Beschuldigten verwendet worden war, vom 13.02.2019 bis 18.02.2019 in einer ihm gehörenden Garage in Bosnien-Herzegowina abgestellt und anderen Bandenmitgliedern Zugang zu dem Pkw gewährt haben, damit diese die Waffen in Verstecken in dem Pkw verbauen konnten.

Der Beschuldigte konnte im Rahmen von umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und des Landeskriminalamtes Sachsen in dem Gesamtkomplex als tatverdächtig identifiziert werden. Er wurde in der Folge auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden von den Behörden Kroatiens am 21.12.2023 ausgeliefert und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte hat keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Er ist im Bundesgebiet nicht vorbestraft.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird durch das Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
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