Benennung der Poolführer im Staatsschutzverfahren gegen Enrico B. u.a. wegen des Verdachts der Gründung einer und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (Verlag »Der Schelm«)

11.03.2024, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

In dem Staatsschutzverfahren gegen Enrico B. u.a., das am 14. März 2024 um 10.00 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden, beginnt, sind nach der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden Aufnahmen im Sitzungssaal nur durch zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) sowie durch vier Fotografen zulässig (Pool-Lösung).

Die Poolführerschaft für Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Mitteldeutschen Rundfunk übernommen. Für die privaten Fernsehsender wurde keine Poolführerschaft übernommen. Damit kann an jedem Sitzungstag derjenige akkreditierte private Fernsehsender zu Aufnahmen im Sitzungssaal zugelassen werden, der zuerst erscheint und sich bereit erklärt, seine Aufnahmen anderen privaten Fernsehsendern auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Das Gleiche gilt für öffentlich-rechtliche Fernsehsender für den Fall, dass der MDR nicht erscheint.

Die Fotoaufnahmen im Sitzungssaal werden von der dpa Deutsche Presse-Agentur und Ove Landgraf übernommen bzw. diesen übertragen. Eine weitere Poolverpflichtung wurde nicht abgegeben. Damit können an jedem Sitzungstag zwei weitere akkreditierte Fotografen zu Aufnahmen im Sitzungssaal zugelassen werden, die zuerst erscheinen und sich bereit erklären, ihre Aufnahmen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.

Kontakt zu den Poolführern kann über die Pressestelle des Oberlandesgerichts Dresden (e-mail: presse@olg.justiz.sachsen.de) oder die Presseräume im Prozessgebäude aufgenommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach der sitzungspolizeilichen Anordnung Bildaufnahmen der Angeklagten, der Nebenkläger und von Zeugen mit geeigneten Mitteln zu anonymisieren sind, es sei denn, die Betroffenen erklären ihre Zustimmung zu einer abweichenden Vorgehensweise. Die zugelassenen Bildjournalisten haben vor der Weitergabe des gefertigten Bildmaterials und der Verwendungsrechte hieran dieses in geeigneter Weise zu anonymisieren oder sonst sicherzustellen, dass die Anonymisierungsvorschrift von den Empfängern beachtet wird. Für den Fall der Missachtung der Anonymisierungsvorschrift droht der Entzug der Akkreditierung.


Kontakt

Oberlandesgericht Dresden

Pressesprecherin Meike Schaaf
Telefon: +49 351 446 1360
Telefax: +49 351 446 1499
E-Mail: presse@olg.justiz.sachsen.de

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