Kabinett stellt Änderungen am Polizeivollzugsdienstgesetz zur Diskussion; Gesetz zur Einrichtung von Hinweisgeberstellen in den Landtag eingebracht

27.02.2024, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Änderungen am Polizeivollzugsdienstgesetz zur Diskussion

Das Kabinett hat heute Änderungen am Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz zur Anhörung freigegeben. Gesellschaftliche und wissenschaftliche Institutionen sowie Interessenverbänden erhalten damit Gelegenheit, zu den im Koalitionsvertrag enthaltenen Forderungen Stellung zu nehmen. Zugleich wird durch eine parallele Veröffentlichung des Gesetzentwurfs im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen allen Bürgerinnen und Bürgern Zugang gewährt.

Regelungsgegenstand ist die Einführung sogenannter Kontroll-Quittungen, die an bestimmten Orten durch die Polizei bei einer Kontrolle auf Wunsch ausgestellt würden. Weiterhin soll der Einsatz der sogenannten Bodycam zur Dokumentation von polizeilichen Zwangsmaßnahmen diskutiert werden. Daneben erfolgen redaktionelle Anpassungen.

Die zur Anhörung freigegebenen Änderungen beziehen sich nicht auf das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs vom 25. Januar 2024. Dieses hat selbst Recht gesetzt und einzelne Normen verfassungskonform eingeschränkt. Für die Umsetzung der Vorgaben hat das Gericht dem Landtag eine ausreichende Frist bis Mitte 2026 eingeräumt.

Hinweisgebermeldestellengesetz in den Landtag eingebracht

Das Hinweisgebermeldestellengesetz dient der Umsetzung von EU-Recht und wurde heute nach erfolgter Anhörung in den Landtag eingebracht. Um interne Hinweisgeber, denen in ihrer täglichen Arbeit Verstöße gegen Rechtsvorschriften der EU, des Bundes oder des Landes auffallen, besser zu schützen, haben Gemeinden, Landkreise und kommunale Unternehmen mit mindestens 10.000 Einwohnern bzw. mindestens 50 Beschäftigten interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben. Eine Meldestelle kann auch von mehreren Kommunen gemeinsam betrieben werden.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium des Innern

Ansprechpartner Martin Strunden
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