Verdacht des erpresserischen Menschenraubes

09.02.2024, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 22-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. erpresserischer Menschenraub, versuchte besonders schwere räuberische Erpressung und gefährliche Körperverletzung zur Last.

Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 12.08.2023 gegen 02:30 Uhr eine ihm zuvor unbekannte 70-jährige Zeitungsausträgerin am Plossenweg in Meißen zunächst nach einer Zigarette gefragt zu haben, die er auch erhielt. Als die Geschädigte sich bereits einige Meter entfernt hatte, soll der Beschuldigte auf sie zugerannt sein und dabei ein Messer gezogen haben. Unter Vorhalt des Messers und der Äußerung einer Drohung soll der Beschuldigte dann Geld von der Geschädigten gefordert haben. Als die Geschädigte laut um Hilfe schrie, soll der Beschuldigte diese zu Boden gestoßen, sich auf sie gesetzt und mit dem Messer in ihre Richtung herumgefuchtelt haben. Hierdurch erlitt die Geschädigte u. a. Schnittverletzungen an einer Hand und im Gesicht.

Der Beschuldigte soll in der Folge kurzzeitig von der Geschädigten abgelassen und den Zeitungswagen durchsucht haben. Nachdem er dort kein Bargeld gefunden hatte, soll er einen Arm um den Hals der Geschädigten gelegt und diese unter Vorhalt des Messers aufgefordert haben, zu ihrer Wohnung zu gehen und ihm dort Bargeld zu übergeben. So eingeschüchtert, ging die Geschädigte mit dem Beschuldigten zu ihrer nahegelegenen Wohnung in Meißen.

Als die Geschädigte mit dem Beschuldigten gegen 03:00 Uhr an ihrem Wohnhaus ankam, öffnete der Sohn der Geschädigten die Haustür zum Wohnhaus. Zu einer Übergabe des Geldes kam es nicht mehr, da die Geschädigte in den Hausflur fliehen konnte. Der Beschuldigte soll noch versucht haben, mit körperlicher Gewalt in den Hausflur einzudringen, dazu die Haustür nach innen geschoben und seinen Fuß in die Tür gestellt haben, um ein Schließen der Tür zu verhindern. Gemeinsam gelang es der Geschädigten und ihrem Sohn, den Beschuldigten aus der Haustür zu schieben. Der Beschuldigte rannte danach weg und ließ von der weiteren Tatbegehung ab.

Bei Begehung der Tat soll der Beschuldigte unter dem Einfluss von Alkohol und Cannabinoiden gestanden haben.

Der Beschuldigte wurde am 12.08.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden noch am gleichen Tag Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

Der Beschuldigte ist geringfügig vorbestraft. Er hat zum Tatvorwurf bislang keine Angaben gemacht.

Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.


Kontakt

Staatsanwaltschaft Dresden

Pressesprecher Jürgen Schmidt
Telefon: +49 351 446 2200
Telefax: +49 351 446 2375
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