Röderau-Bobersen – Kiesabbau kann fortgeführt werden

08.02.2024, 17:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Sächsische Oberbergamt hat am 07.02.2024 die sofortige Vollziehung der bergrechtlichen Betriebsplanzulassungen für den Kiessandtagebau Röderau-Bobersen der Fa. Holcim Kieswerk Zeithain angeordnet. Damit kann in einem für den Abbau freigegebenen Teilfeld des Bergwerksfeldes die Kiesgewinnung für die Versorgung des Kieswerks Zeithain fortgesetzt werden. Ein drohender Betriebsstillstand des für die Rohstoffversorgung im Großraum Dresden wichtigen Tagebaus wegen Erschöpfung der Kiesvorräte wird damit abgewendet.

Im Kieswerk Zeithain werden seit über 30 Jahren Kiese und Sande aus den benachbarten Bergwerksfeldern Zeithain und Röderau-Bobersen gewonnen. Die bisher abgebauten Kiesfelder sind weitgehend erschöpft, die bereits 1999 planfestgestellten Anschlussfelder im Tagebau Röderau-Bobersen konnten aber aufgrund eines Vorbehaltes im bestandskräftigen Planänderungsbeschluss des Oberbergamtes aus dem Jahr 2007 noch nicht in Anspruch genommen werden. Durch das Oberbergamt wurde deshalb der Vorbehalt im Dezember 2023 für eine Teilfläche aufgehoben, die im Eigentum des Bergbauunternehmens steht und von dem Vorbehalt zum Waldausgleich nicht betroffen ist. Das parallel hierzu geführte Planänderungsverfahren wird aufgrund notwendiger ergänzender Unterlagen insbesondere zum Ausgleich der später in Anspruch zu nehmenden Waldflächen weitergeführt.

Aufgrund des Widerspruchs eines Naturschutzverbands, der sich gegen eine Fortsetzung des Kiesabbaus wendet, beantragte der Bergbauunternehmer die Anordnung der sofortigen Vollziehung, die das Oberbergamt mit Bescheid vom 07.02.2024 positiv entschieden hat. Die Freigabe der Kiesgewinnung auf der nicht waldbestandenen Teilfläche des Abbaufeldes ist auch nach nochmaliger Prüfung rechtmäßig erfolgt. Eine Betriebseinstellung des Kieswerks bis zur abschließenden Entscheidung über den Rechtsbehelf würde existenzgefährdende Auswirkungen für den Unternehmer haben und erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die regionale Rohstoffversorgung im Großraum Dresden mit sich bringen.


Kontakt

Sächsisches Oberbergamt

Pressesprecher Oberberghauptmann Prof. Dr. Bernhard Cramer
Telefon: +49 3731 372 9001
Telefax: +49 3731 372 9009
E-Mail: pressestelle@oba.sachsen.de

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