Mündliche Verhandlung im Verfahren 3 C 90/21 (Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen)

01.02.2024, 13:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Sächsisches Oberverwaltungsgericht

Medieninformation 2/2024

Der 3. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts wird am 8. Februar 2024, 11.00 Uhr, die mündliche Verhandlung in dem Normenkontrollverfahren der Frau Julia Neigel gegen den Freistaat Sachen - 3 C 90/21 - durchführen.

Verfahrensgegenstand ist die Wirksamkeit von Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 5. November 2021 und der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung vom 19. November 2021 in der Fassung der Sechsten Änderungsverordnung vom 2. Februar 2022. Das Gericht wird in diesem Termin ausschließlich über die Zulässigkeit der Normenkontrollanträge verhandeln. In Abhängigkeit vom Ausgang des Termins wird gegebenenfalls ein weiterer Termin zur Verhandlung über die Begründetheit der Anträge bestimmt. Erst in diesem eventuellen Folgetermin würde es um die Frage gehen, ob die o. g. Corona-Regelungen mit höherrangigem Recht vereinbar waren.

Der Vorsitzende des zuständigen Senats hat eine sitzungspolizeiliche Anordnung erlassen, die auf der Internetseite des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts unter https://www.justiz.sachsen.de/ovg/index.html abgerufen werden kann.

Dr. Matthias Mittag
stv. Pressesprecher


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