Verpachtung der Parkflächen am Japanischen Palais in Dresden zur Durchführung von kulturellen Veranstaltungen
25.01.2024, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Im November 2023 wurde zur Durchführung von Kulturveranstaltungen für die Jahre 2024 bis 2028 auf den Parkflächen am Japanischen Palais in Dresden ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. (siehe Medieninformation vom 2. November 2023).
Insgesamt haben 4 Bewerber ein Angebot abgegeben. Den Zuschlag erhielt der Bewerber spectra Neo gUG.
Der Zuschlag erfolgte auf der Grundlage der Anerkennung der vertraglichen Nutzungsbedingungen zum Höchstgebot. Die Nutzungsbedingungen sehen vor, dass die vermieteten Flächen für Veranstaltungen genutzt werden, die der Förderung von Kunst und Kultur dienen. Die vermieteten Flächen stehen zudem unter Denkmalschutz und sind aufgrund Ihres Gehölzbestandes besonders schutzwürdig. Die vertraglichen Bedingungen sehen hierzu Schutzmaßnahmen vor.