Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern
12.01.2024, 09:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Beschuldigter in Untersuchungshaft - Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 52-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben.
Dem Beschuldigten liegt banden- und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern in sieben Fällen zur Last. Ihm wird vorgeworfen, als Mitglied einer international operierenden Bande durch Organisation und Planung im Hintergrund mitverantwortlich zu sein, dass zwischen dem 05.05.2023 und dem 26.07.2023 in sieben Fällen insgesamt über 110 Syrer u. a. mit Kleintransportern über die Tschechische Republik in das Bundesgebiet verbracht wurden.
Alle Fahrten sollen unter menschenunwürdigen Bedingungen durchgeführt worden sein. Die geschleusten Personen sollen während der Fahrt im Kleintransporter ungesichert transportiert worden und dadurch einer Lebensgefahr ausgesetzt gewesen sein.
Der Beschuldigte wurde am 02.08.2023 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Pirna noch am gleichen Tag Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Er befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und umfassend geständig.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.